19.39

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Uns, der SPÖ, liegt die Verkehrssicherheit in jedem Bereich sehr am Herzen. Sie ist für uns ein wichtiger Punkt, sei es – wie in diesem Fall – bei der korrekt abge­legten Führerscheinprüfung oder dem Freihalten der Rettungsgasse von zweispurigen Fahrzeugen. Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz in drei Punkten die Neuerungen der Novelle zum Führerscheingesetz näherbringen.

Erstens: Selbst bei der theoretischen Führerscheinprüfung am PC ist – eigentlich doch sehr überraschend – das sogenannte Schummeln, wie liebevoll gesagt wird, möglich. Es wurden technische Hilfsmittel verwendet, um mit Personen, die sich nicht im Prüfungsraum befunden haben, in Kontakt zu treten und diese zur Lösung der Auf­gaben zu befragen. Beim Erwischen des Betruges wurden die Prüfungen abgebrochen und/oder als nicht bestanden tituliert. Dieses Schummeln wird nun härter bestraft. Es wird nun ein neunmonatiges Antrittsverbot geben. Ein solches Antrittsverbot ist uner­lässlich, aber vielleicht sind die neun Monate etwas zu lang.

Zweitens: Das Befahren der Rettungsgasse wird als Vormerkdelikt festgelegt. Das Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigen Fahrzeugen soll auf jeden Fall zu einem Vormerkdelikt erklärt werden, denn es ist in keinerlei Hinsicht nur ein Kava­liersdelikt. Natürlich ist mir klar, dass die Rettungsgasse eine vorausschauende Maß­nahme ist und nicht gleich einen Unfall bedeutet. Dennoch glaube ich, dass Sie alle selbst schon einmal erlebt haben, wie ein zweispuriges Fahrzeug an Ihnen vorbei­gerast ist, ohne dass man gewusst hat, ob in 5 Kilometern nicht doch ein Unfall pas­siert ist.

Ebenso wird das Befahren der Rettungsgasse teilweise auch für einspurige Fahrzeuge zum Vormerkdelikt, nämlich dann, wenn Einsatzkräfte behindert werden. Sie stellen in diesem Moment eine Gefahr für sich selbst, die bereits in den Unfall verwickelten Personen und selbstverständlich auch für die Einsatzkräfte dar, da diese mit der Rettung und Sicherung beschäftigt sind und nicht auch noch die Zeit haben, auf eventuelle Motorräder zu achten. Leider wird zu oft davon berichtet, dass Einsatzkräfte auf der Autobahn selbst zu Opfern werden beziehungsweise Fahrzeuge einfach in die Rettungsgasse einfahren und dadurch Einsatzfahrzeuge beschädigen.

Einen Gedankenanstoß möchte ich Ihnen dennoch mitgeben: Es wäre vielleicht gut gewesen, einen Zusatz einzufügen, nämlich dass es einspurigen Fahrzeugen geneh­migt wird, die Rettungsgasse im Schritttempo zu befahren. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, wirklich nicht! Die sind sowieso schon eine Plage!) Denken wir daran, dass diese Fahrer in voller Motorradmontur eventuell 20 Kilometer beziehungsweise stundenlang in der Hitze im Stau stehen müssen.

Drittens: Es wird auch eine Vereinfachung zur Prüfung der Verkehrszulässigkeit im Erteilungsverfahren geben, da jegliche Delikte von der Wohnsitzbehörde in das Führer­scheinregister eingetragen werden. Somit muss man nicht mehr bei der Wohn­sitz­behörde nachfragen, sondern es wird nur mehr das Führerscheinregister heran­gezo­gen – sehr umfassend, jedoch auch die einzige Quelle, um die Delikte zu kon­trol­lieren. Dies wird sicher eine verwaltungstechnische Erleichterung darstellen.

Ebenso wird die Verpflichtung zur Löschung von zu Unrecht eingetragenen Verstößen ergänzt, die unverzüglich zu erfolgen hat, sobald die Behörde Kenntnis von dem Um­stand erlangt hat.

Wir von der SPÖ werden der Änderung des Führerscheingesetzes zustimmen, da für uns die Verkehrssicherheit Priorität hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Christoph Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.