30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (918/A und 638 d.B. sowie 10228/BR d.B.)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Änderungen des Über­einkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der An­hänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (582 d.B. und 639 d.B. sowie 10229/BR d.B.)

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 30 und 31, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich bitte um die Berichte.