30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (918/A und 638 d.B. sowie 10228/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (582 d.B. und 639 d.B. sowie 10229/BR d.B.)
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 30 und 31, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich bitte um die Berichte.