32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird (917/A und 640 d.B. sowie 10230/BR d.B.)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (916/A und 641 d.B. sowie 10231/BR d.B.)

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 32 und 33, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Berichterstatter zu beiden Tagesordnungspunkten ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich bitte um die Berichte.