Berichterstatter Michael Bernard: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Verkehrsausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Verkehrsausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Anton Froschauer. Ich erteile dieses.