20.29

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Danke, Frau - - ah, Herr Präsident! (Allgemeine Heiterkeit.) Zuallererst darf ich festhalten, dass wir diesem Entschließungsantrag unsere Zustimmung geben werden, und ich darf mich bei Kollegen Stögmüller für diese Initiative bedanken.

In diesem Antrag wird nochmals festgehalten, was eigentlich schon im Regie­rungs­übereinkommen und auch ganz konkret in der #mission 2030, also in der österreichi­schen Klima- und Energiestrategie, festgeschrieben wurde, nämlich das Ziel, bis ins Jahr 2030 Strom in Österreich in dem Ausmaß zu erzeugen, dass der nationale Ge­samt­stromverbrauch bilanziell – das ist immer wichtig dazuzusagen, alles andere wäre unrealistisch – aus erneuerbaren Energiequellen kommt. Das ist der Kern.

Um dieses Ziel zu erreichen – liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht so ein­fach –, braucht es eine massive Steigerung in der Stromerzeugung aus Erneuerbaren. Man muss sich vorstellen, momentan haben wir eine Erzeugung von ungefähr 10 Tera­wattstunden im Jahr Ökostrom in Österreich. Für 100 Prozent bis 2030 bräuchten wir noch einmal 22 bis 27 Terawattstunden. Nur damit die Verhältnisse klar sind: 10 Tera­wattstunden jetzt und dann noch einmal 22 bis 27 Terawattstunden. Das ist unglaublich ambitioniert, wie überhaupt diese #mission 2030 ambitioniert ist. Das haben damals nicht alle so gesehen. Wir sehen aber jetzt in der Umsetzung, im Umsetzungszeitraum, dass es sehr ambitioniert ist.

Für die Umsetzung dieser Ziele soll unter anderem ein neues Gesetz vorgelegt wer­den, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dieses Gesetz hat Frau Bundesministerin außer Dienst Elisabeth Köstinger mit sehr viel Herzblut und sehr viel Engagement vorangetrieben. Sie hat mit vielen Expertinnen und Experten die letzten Monate daran gearbeitet. Ich bin überzeugt – weil dies immer wieder im Raum steht und die Frage danach gestellt wird –, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium auch jetzt in der Zeit dieser interimistischen Bundesregierung intensiv weiter daran arbeiten. Es werden die Entscheidungsgrundlagen für die neue, für die zukünftige Bundes­regierung vorbereitet.

Dieses EAG – das muss man auch wissen – ist in erster Linie eine strukturelle Ände­rung, auch was die Fördermechanismen betrifft. Von der Europäischen Union wird eine Umstellung verlangt, von langfristigen Einspeisetarifen hin zu Einmalförderungen oder Ausschreibemodellen, die dann im Einklang mit den Regelungen der Europäischen Union sein werden.

Durch dieses Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sollen auch gewisse Marktmechanismen, wie Ausschreibungen, Selbstvermarktung, kein Produzieren und Vergessen, wie es zum Teil jetzt vorgekommen ist, Einzug halten. Der Konsument und der Strompro­du­zent sollen sozusagen eins werden. Es wird oft vom sogenannten Prosumer, also von der Gemeinsamkeit zwischen Produzent und Konsument, gesprochen.

Es ist aber auch eine gewisse Flexibilität notwendig, sowohl in Bezug auf die flexiblere Erzeugung, aber auch auf andere Maßnahmen, beispielsweise im Netzbereich, in dem gewisse Flexibilitäten entstehen müssen. Folgendes ist mir jetzt besonders wichtig: Im Nationalrat liegt eine Novelle des Ökostromgesetzes mit diversen Maßnahmen wie beispielsweise den Abbau von Wartelisten, die sich im Wind-, Wasser- und auch im Biomassebereich aufgebaut haben, und andere Dinge – wir kommen später noch dazu –, beispielsweise die Streichung der Eigenverbrauchsabgabe. Das sind sehr, sehr wichtige Dinge, die für die Erreichung dieser Ziele dringend notwendig sind. Ich kann nur alle ersuchen, auch in ihrem Umfeld dazu beizutragen, dass diese Ökostrom­gesetznovelle, die jetzt im Parlament über den Sommer hoffentlich noch besprochen und beschlossen wird, zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

20.34

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Frau Mag.Bettina Lancaster ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.