Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­ge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuer­ge­setz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabga­benvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenord­nung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitrags­gesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreform­gesetz 2020 – StRefG 2020).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heim­opferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungs­ge­setz 2020 – PAG 2020).

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters komme ich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Ich danke für die Berichte.

Bitte, Herr Bundesrat Samt.