10.36

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Zuschauer! Die beste Regierung, die dieses Land je hatte, nämlich Türkis-Blau, hat allein in 17 Monaten mehr zustande gebracht als vorangegangene Regierun­gen in Jahrzehnten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Weber: Das ist Ansichts­sache! Rufe bei der SPÖ: Oje!) Ich bin daher bass erstaunt, was Kollege Leitner uns jetzt bezüglich der Senioren erzählt hat. Sie hatten doch viele Jahrzehnte die Gelegenheit, das in eine andere Richtung zu lenken! (Bundesrat Schennach: ... das ganze Sozialsystem aufgebaut! – Bundesrätin Schumann: Bitte nehmt uns wieder in die Regierung!)

Vielleicht schaut er sich das Protokoll (ein Schriftstück in die Höhe haltend) meines Redebeitrags vom 20. Dezember noch einmal an, ich hatte gedacht, er hätte es verstanden, aber anscheinend nicht. 2017 haben die sozialdemokratischen Minister die Senioren mit 0,8 Prozent abgespeist, obwohl wir damals eine Inflation von 1,5 Prozent gehabt haben. Es braucht also eine moderne Regierung, wie Türkis-Blau es war, damit einmal für alle Menschen und speziell für die Senioren in diesem Land etwas weiter­geht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: So ist es! – Bundesrätin Schumann: Zack, zack, zack! Bundesrat Novak: Spitzenvizekanzler!)

Den Menschen ist etwas in der Geldtasche geblieben, ohne dass man Steuern er­höhen musste, ohne dass man neue Steuern einführen musste. Wir beschließen heute ein Maßnahmenpaket, das wieder eine Erleichterung für die Menschen in diesem Land bringt, das die Menschen wieder entlastet und mit dem ihnen etwas im Geldbörserl bleibt. Egal ob Arbeiter, Unternehmer, Bauern, Pensionisten, alle werden von diesen Maßnahmen profitieren, und die Menschen mit geringem Einkommen ganz besonders.

Wir haben es ja von den Kollegen heute schon gehört: Bei den Senioren mit kleinen Pensionen wird es eine Pensionserhöhung von 3,6 Prozent geben. Wir werden ein erstes Steuerentlastungspaket haben, das den Senioren ebenfalls eine Erleichterung bringt. Ich bringe ein Rechenbeispiel: Ein Pensionist, der eine Pension in Höhe von 1 000 Euro brutto hat, bekommt durch die Pensionsanpassung von 3,6 Prozent rund 500 Euro im Jahr, durch die Steuerentlastung bleiben ihm rund 200 Euro im Jahr, somit können wir den Senioren etwas geben beziehungsweise zurückgeben, nämlich in Summe rund 700 Euro im Jahr.

Das werden sie spüren und das freut mich. Es freut mich, dass wir den Menschen das geben können. Es sind immerhin rund 205 000 Menschen in diesem Land, die von dieser Steuerentlastung und von dieser Pensionsanpassung profitieren können. Das ist richtig und gut, eine Wertschätzung der älteren Generation, die ihr Leben lang hart gearbeitet hat.

Das ist für mich das Stichwort, nämlich Arbeit: Wer arbeitet, zahlt Steuern. Wer Steuern zahlt, kann sich vielleicht bei einer Steuerentlastung etwas zurückholen. Es heißt ja auch Steuerentlastung – wer arbeitet, zahlt Steuern und kann sich bei der Steuerentlastung etwas zurückholen. Darum ist mir doch ein bisschen angst und bange, wenn ich an eventuelle zukünftige Regierungskonstellationen denke: Da habe ich schon Befürchtungen, dass, sagen wir, die ganzen Willkommensklatscher wieder ins Boot geholt werden und unser Steuergeld Menschen in die Hand gegeben wird, die nie Steuern in diesem Land bezahlt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer sein ganzes Leben lang hart gearbeitet und entsprechende Beiträge geleistet hat, soll auch im Alter gute und nachhaltige finanzielle Versorgung erhalten. Unsere ältere Generation hat es sich verdient, dass ihre Leistungen und ihr lebenslanger Einsatz in der Pension entsprechende Wertschätzung erfahren, ein Altern in Würde gewährleistet ist und die soziale Sicherheit vorhanden ist.

Die hier vorliegende erste Steuerreform, die ja unter Türkis-Blau ausgearbeitet wurde, ist umzusetzen, das darf aber nur ein erster Schritt sein. Wir müssen weiterhin in Richtung 40-Prozent-Abgabenquote gehen, und das Credo dabei muss sein: keine neuen Schulden, keine neuen Steuern, ein ausgeglichenes Budget und eine Umset­zung der richtigen Reformen, damit die fleißigen und arbeitenden Menschen in diesem Land am Monatsende noch immer etwas im Geldbörsl finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit das auch für alle Versicherten gewährleistet ist, sowohl für ASVG-Versicherte als auch für Versicherte im öffentlichen Dienst, speziell im Bereich Langzeitversicherte und Schwerarbeiter, dürfen die Bundesräte Rosa Ecker und Marlies Steiner-Wieser zu Tagesordnungspunkt 2 einen Entschließungsantrag einbringen, welchen ich jetzt verlese:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prü­fung des legistischen Anpassungsbedarfs in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Bundesrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden

- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundes­heer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzu­setzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.

- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Ab­schlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neube­rech­nung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.

- ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können.“

*****

Mit der Beschlussfassung des Nationalrates vom 19. September wurden ja die Pen­sionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit sowie Schwerstarbeiter­regelung abschlagsfrei gestellt. Das gilt aber leider nicht für Versicherte im öffentlichen Dienst oder jene, die aufgrund des Stichtags hinausfallen. (Bundesrätin Schumann: Wärt ihr im Nationalrat mitgegangen!)

Wir ersuchen mit diesem Antrag um Reparatur dieses Gesetzes beziehungsweise um Prüfung, ob man das reparieren kann. – Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

10.44

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Der von den Bundesräten Steiner-Wieser, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Prüfung des legis­tischen Anpassungsbedarfs in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin KIara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.