11.21

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur sagen: Was lange währt, wird endlich gut. – Ich muss das noch einmal wiederholen: Die Hebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter war uns wirklich ein Anliegen. Wir haben 37 Jahre darauf gewartet, wir waren also sehr geduldig. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Verdoppelung, Herr Minister, klingt sehr gut, aber angesichts dessen, was die Dinge vor 37 Jahren im Vergleich zu jetzt gekostet haben, glaube ich, dass unser Wunsch nach einer weiteren Erhöhung gerechtfertigt ist. Wir hätten uns ja vorgestellt, gleich auf 1 500 Euro zu erhöhen; vielleicht ist aber noch etwas drinnen. (Beifall bei der ÖVP.) Noch einmal ein herzliches Dankeschön, dass diese Anhebung überhaupt möglich war. Wir sind ja aus der Wirtschaft und wissen daher ganz genau: Wenn du etwas kriegst, musst du immer aufpassen, dass du nicht auf der anderen Seite wieder etwas einzahlst. (Heiterkeit des Bundesrates Seeber.) Das ist uns deshalb ganz einfach wichtig.

Diese Kleinunternehmerregelung ist auch etwas ganz Wesentliches, weil sie zwei Aspekte hat: Es ist auf der einen Seite einfach wichtig, dass es da Erleichterungen gibt, indem man eben kein Wareneingangsbuch und keine Anlagenkartei mehr führen muss. Es bräuchte auch keine Aufzeichnungen bei den Ausgaben, aber da sage ich als Unternehmerin: Okay, aufpassen, denn du musst den Überblick bewahren! Für mich ist die Kleinunternehmerregelung etwas für jene Phase, in der jemand ins Unterneh­merleben einsteigt. Es heißt ja: Umsatzgrenze – das sind 2 900 Euro im Monat. Ich denke, wenn man als Unternehmerin oder Unternehmer tätig ist, muss man auch schauen, dass man in die Gewinnzone kommt, und schon aufpassen, dass man nicht sagt: Okay, schaut ja, dass ihr unter 35 000 Euro bleibt! Die Möglichkeit zu einer Ver­einfachung und Erleichterung ist jedoch wichtig, auch für jene, die als Nebenerwerbs­unternehmer tätig sind.

Wir dürfen auch nicht vergessen – es ist heute schon sehr viel darüber gesprochen worden –, dass solche Regelungen natürlich auch Auswirkungen auf die Pension haben; das muss man auch dazusagen. Noch einmal aber: Vielen Dank, dass es das überhaupt gibt, dass diese Möglichkeit jetzt geschaffen wurde.

Ein wesentlicher und wichtiger Punkt ist unseres Erachtens – und dafür sage ich schon Danke schön –, dass die Steuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittländern – da war die Grenze bei 22 Euro – abgeschafft wurde. Das ist etwas ganz Wesentliches und Wichtiges, weil diese Regelung hinsichtlich Kleinsendungen einen ungeheuren Wettbewerbsnachteil für den österreichischen Handel gegenüber dem ausländischen Handel bedeutet hat, der dadurch seine Produkte billiger verkaufen konnte. Teilweise ist es bei einigen Importen aufgrund der Freigrenze auch zu falscher, nämlich niedri­gerer Angabe des Warenwerts gekommen.

Beim innergemeinschaftlichen Versandhandel – das ist auch wichtig – entfällt die Lieferschwelle von derzeit 35 000 Euro. Da handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Grundsätzlich werden Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU somit am Empfängerort versteuert. Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten zahlen bei Versandhandelsumsätzen an österreichische Private grundsätzlich bereits ab dem ersten Cent. Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmer bis 10 000 Euro – da erfolgt die Besteuerung im ansässigen Staat.

Ein Dankeschön sage ich auch dafür, dass für unsere Reisebüros die Erleichterung bei der USt bis 31.12.2021 verlängert wurde.

Die Digitalsteuer ist schon angesprochen worden – immerhin, ich bin sehr froh, dass diese Möglichkeit geschaffen wird. Wir sagen ganz einfach: Kleinvieh macht auch Mist – auch wenn es nicht so großartige Einnahmen bedeuten wird. Die Digitalsteuer wird künftig 5 Prozent des Entgeltes betragen, das Onlinewerbeleister für Online­werbeleistungen mit Inlandsbezug von ihren Auftraggebern erhalten. 

Wer ist ein Onlinewerbeleister? – Das ist ein Unternehmen, das Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringt oder dazu beiträgt sowie innerhalb eines Geschäftsjahres einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Millionen Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen er­zielt.

Ein herzliches Dankeschön auch dafür, dass es bei der Werbeabgabe eine Ausweitung des Bagatellbereichs auf 10 000 Euro pro Jahr gibt. Bis zu dieser Bemessungs­grund­lage ist keine Werbeabgabe mehr zu entrichten. Wie war das bisher? – Bisher haben wir keine Abgabepflicht, wenn die Werbeabgabe weniger als 50 Euro pro Monat be­trägt.

Ein weiteres herzliches Dankeschön möchte ich für die Neuregelung der NoVA für Wohnmobile sagen. Das ist mir ganz wichtig, weil es eine ganz kleine Gruppe von Unternehmen betrifft, aber das ist, glaube ich, schon auch unsere Aufgabe als Interessenvertreter – wir sind so vielfältig, dass wir auch auf die schauen, die sich allein nicht rühren könnten.

Da hätte nämlich die vorgesehene NoVA eine Erhöhung von 40 Prozent bedeutet, und man kann sich schon vorstellen, dass unsere Betriebe da ganz einfach nicht mehr wettbewerbsfähig gewesen wären. Natürlich könnte man sagen: Wie viele betrifft das überhaupt? Wir haben aber allein in Niederösterreich zehn Unternehmen mit circa 80 Mitarbeitern, österreichweit sind es 60 Unternehmen mit 350 Mitarbeitern. Da bin ich schon sehr froh, dass wir jetzt diese Neuregelung haben, denn sonst hätten wir diesen Betrieben ihre Existenzgrundlage genommen. Wohnmobile, die um so viel teurer sind, haben ganz einfach keine Chance, verkauft zu werden.

Außerdem wäre die ursprüngliche Berechnung sehr, sehr aufwendig gewesen, denn da geht es ja nicht nur um den CO2-Ausstoß, sondern es wird auch geschaut, welche Ausstattung ein Wohnmobil hat, und das wäre eine unnötige und aufwendige Büro­kratie gewesen. Noch einmal ein herzliches Dankeschön, dass doch eine Korrektur möglich war und unsere Betriebe weiterhin die Chance haben, wettbewerbsfähig zu sein.

Ein herzliches Dankeschön auch dafür, dass wir als Selbstständige und Landwirte eine Senkung unserer Sozialversicherungsbeiträge um 0,85 Prozent erhalten.

Natürlich ist es so – auch das wurde heute schon angesprochen –, dass das jetzt sozusagen der erste Teil der Steuerreform ist. Wir bitten darum und wir erwarten uns, dass wir da weitermachen. Eine KÖSt-Senkung ist ganz einfach wichtig, damit unser Standort weiterhin wettbewerbsfähig ist. Es erleichtert natürlich auch die Eigen­kapital­bildung und die Investitionen, wenn mehr zur Verfügung steht, und damit fördern wir Wachstum und Beschäftigung.

Auch Gewinnfreibetrag und Einkommensteuer sind uns große Anliegen. Ein Punkt ist auch: Es hat ja einen Vorschlag gegeben, dass Unternehmen bis zu 10 Prozent des Gewinns steuerfrei an Mitarbeiter ausschütten können, gedeckelt mit 3 000 Euro pro Person und Jahr. Damit könnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unkomp­liziert von ihrem Einsatz profitieren. Das ist unseres Erachtens eine Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und sie am Erfolg unserer Unternehmen teilhaben zu lassen. Das stärkt unseren Wirtschaftsstandort, denn wie wir alle wissen können wir nur dann weiterhin erfolgreich sein und unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Unternehmerinnen und Unternehmer an einem Strang ziehen.

Ich sage ein herzliches Dankeschön und wünsche und erwarte mir im Sinne der Wirtschaft weitere Schritte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­des­rätInnen der FPÖ.)

11.30

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Doris Berger-Grabner. – Bitte sehr.