14.15

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen hier im Hohen Haus! Vor allem aber liebe Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Wenn wir uns dem Thema Pflege in seiner Vielseitigkeit widmen, so ist klar – ich glaube, das ist auch einhellig von den Kolleginnen und Kollegen bestätigt worden –, es ist ein wichtiges Zukunftsthema, nicht nur hinsichtlich der Ausgestaltung von Pflege, sondern vor allem auch hinsichtlich der Finanzierung.

Ich glaube, dass wir auf jeden Fall den politischen Diskurs darüber noch verstärken werden müssen, denn wir wissen, dass wir nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung diesbezüglich akuten Handlungsbedarf haben, um einerseits die best­möglichen Lösungen für die Betroffenen sicherzustellen und zu entwickeln und ande­rerseits die entsprechende Finanzierung aufzustellen.

Mit diesem Gesetz haben wir einen wichtigen Baustein dahin gehend geschaffen, dass es berufstätigen Angehörigen möglich wird, sich – nun auch mit Rechtsanspruch – über einen gewissen Zeitraum hinweg um die zu betreuenden Menschen in ihrer nächsten Umgebung zu kümmern und sie vor allem zu betreuen.

So ist auch diese Gesetzesvorlage eine weitere Öffnung. Gerade wir als Freiheitliche sind sehr von einer Pflege zu Hause angetan, weil diese eben die Möglichkeit bietet, wie auch die Vorrednerin gesagt hat, dass die Menschen in ihrer gewohnten Umge­bung gepflegt werden können.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass ein Rechtsanspruch für diese vier Wochen besteht. Darüber hinaus können selbstverständlich auch, so wie es bisher üblich war, ent­sprechende Vereinbarungen getroffen werden. Es ist aber nicht mehr so, dass grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden muss.

Man muss natürlich trotzdem bedenken, dass es für Unternehmen mit einer geringen Mitarbeiterzahl nicht leicht ist, wenn plötzlich ein Mitarbeiter ausfällt. So wie immer bei solchen sozialen Gesetzen ist, glaube ich, ein Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich, damit ein Unternehmen gut funktioniert. Es sind natürlich auch die entsprechenden Nachweis- und Mitteilungspflichten vorgesehen, um da auch den Unternehmen entgegenzukommen.

Diesem Gesetzentwurf werden wir als Freiheitliche selbstverständlich gerne unsere Zustimmung geben, weil dieser Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ebenso wie die Anpassung des Pflegegeldes, die nun auch umgesetzt wird – sie ist ab 2020 vorgesehen –, auch eine langjährige Forderung von uns war.

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist es eben sinnvoll, die Möglichkeiten für die Pflege zu Hause zu erweitern, wenn es für die zu Pflegenden möglich ist, denn das ist noch immer die beste Lösung für alle Beteiligten. Daher wird es auch notwendig sein, noch mehr finanzielle Mittel aufzustellen und bereitzustellen, um die Pflege zu Hause zu attraktivieren.

Zu den entsprechenden Maßnahmen zählt nicht nur die Erhöhung des Pflegegeldes, sondern auch die Unterstützung der pflegenden Angehörigen – denen natürlich auch von unserer Seite größter Dank ausgesprochen wird –, vor allem aber auch die finan­zielle Sicherstellung der Langzeitpflege, denn wie gesagt ist neben allen menschlichen Aspekten auch zu berücksichtigen, dass im Vergleich zur stationären Pflege die Pflege zu Hause für die öffentliche Hand die weitaus günstigere Betreuungs­form ist.

Da dieser Gesetzentwurf eine Besserstellung für die Arbeitnehmer und die Betroffenen bedeutet, werden wir dazu gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

14.19