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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Dr. Brigitte Zarfl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Bun­desrat! Liebe Zuseher! Das Blutsicherheitsgesetz in Österreich ist seit 1997 in Kraft. Eine der tragenden Säulen dieses Blutsicherheitsgesetzes ist, dass die Qualität der durch Blutspenden gesammelten Blutkonserven hoch ist.

Ein Element, um diese Qualität sicherzustellen, ist es, durch Anwendung stan­dardi­sier­ter und auf breiten wissenschaftlichen Ergebnissen beruhender Fragebögen auszu­schließen, dass ein Spender ein gesundheitliches Risiko birgt. Diese Arbeit mit den Fragebögen war immer in der entsprechenden Verordnung zum Blutsicherheitsgesetz geregelt. Diese Verordnung wird derzeit begutachtet. Die Begutachtungsfrist dazu en­det Ende Oktober.

Wir, die Experten meines Hauses, haben die Wochen während des Sommers genützt, um der Initiative im Nationalrat auch entsprechende weitere Klarstellungen betreffend die Änderung, wer eine Blutspende abnehmen kann, hinzuzufügen. Dies wird also das diplomierte Personal nach Anwendung eines weiterentwickelten Anamnesefrage­bo­gens sein, aber immer mit der Möglichkeit, im Zweifel einen Arzt zu konsultieren.

Dieses System wird gerade finalisiert, und wir werden im November auch einen aktu­alisierten Fragebogen zur Anwendung bringen können, der noch viel besser als bisher dabei unterstützt, herauszufinden, ob beim Spender ein Risiko vorliegt oder nicht.

Wir haben also eine Überarbeitung des Gesetzes, die auf Initiative des Nationalrates zur Beschlussfassung gelangt und jetzt auch dem Bundesrat vorliegt. Wir als Ressort haben flankierend dazu eine Verordnung in Begutachtung geschickt, und als dritten Schritt, den wir jetzt setzen werden, wird es einen Erlass geben, der letztendlich einen standardisierten Algorithmus für das Personal, das die Blutspende durchführt, zur Anwendung bringen wird.

Wichtig ist uns, dass in stationären Einrichtungen weiterhin Ärzte unverzichtbare Be­standteile des dort eingesetzten Teams darstellen müssen. Die Ihnen jetzt zur Be­schlussfassung vorliegende Fassung betrifft ausschließlich mobile Blutspendeein­rich­tungen und wird mit weiterführenden, klarstellenden und unterstützenden Handlungs­anweisungen für das in Österreich, glaube ich, wirklich unbestritten gut ausgebildete diplomierte Personal zur Anwendung gelangen.

Wir haben ein System, das seit über 20 Jahren in Anwendung ist und das über die Jahre hinweg die Qualität – auch im Hinblick auf die Sicherheit der Blutspende für Spender und Blutkonservenempfänger – sichergestellt hat, weiterentwickelt. Durch die entsprechenden Algorithmen werden wir auch dafür Sorge tragen und weiter daran arbeiten, dass die Sicherheit der Blutspenden auch in Zukunft gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

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