15.32

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir haben hier im Bundesrat schon sehr oft das Thema Gewalt gegen Frauen thematisiert. Wir, meine Fraktion, haben immer gesagt: Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder! Diesen Satz möchte ich auch heute meinem Rede­beitrag voranstellen, es ist nämlich traurige Realität, dass Österreich, speziell was Gewaltdelikte gegen Frauen betrifft, keine Insel der Seligen ist. Ich habe mir eine Statistik heraussuchen lassen, demnach gab es im Jahr 2015 18 Frauenmorde, im Jahr 2016 26, im Jahr 2017 33, im Jahr 2018 32, und heuer sind es schon 25, wobei ich glaube, dass die zwei Kitzbüheler Morde da noch nicht mitgezählt sind.

Immer wieder ist mir vonseiten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage gestellt worden: Was tut ihr dagegen? – Unsere sehr engagierte Staatssekretärin a.D. Karoline Edtstadler hat sich ja mit der Taskforce auf den Weg gemacht, wir alle haben dieses Thema im Nationalrat und im Bundesrat mehrmals abgehandelt. Wir haben mit mehr als hundert Expertinnen und Experten gesprochen und das ist das Ergebnis dieses langen Prozesses. Darum kann man, wie Kollege Schennach im Ausschuss gesagt hat, nicht sagen, es war eine Husch-Pfusch-Geschichte. Vielmehr haben sich diese Expertinnen und Experten und alle anderen, die daran beteiligt waren, wirklich Mühe gemacht. – Dafür ein herzliches Dankeschön an die Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Kollege Weber jetzt „Schenkelklopfer“ sagt, finde ich das bei diesem ernsten Thema nicht sehr passend. Sie können anderer Meinung sein, das ist Ihr gutes Recht, dafür stehen wir hier und haben eine gute Debattenkultur. Das Thema aber ist wirklich ein ernstes (Bundesrat Weber: Ja, schon!), wir sollten es auch mit dem nötigen Ernst angehen; das ist mir sehr wichtig. Das, was Sie gesagt haben, hat uns Herr Sek­tionschef Pilnacek nicht bestätigt. Es gab einen Ministerialbeschluss, der sehr wohl in Begutachtung gegangen ist. Danach haben die ehemaligen Regierungsparteien – weil es die Regierung in dieser Form dann nicht mehr gab – den vorliegenden Gesetz­entwurf eingebracht.

Es hat auch eine Konferenz im Justizministerium stattgefunden – das werden Sie, Herr Vizekanzler, bestätigen können –, bei der diese Dinge sehr wohl ausführlich erörtert wurden. (Zwischenruf des Bundesrates Weber.) Man kann also nicht sagen, das sei jetzt schnell erfolgt, sondern es haben sich viele Menschen Gedanken gemacht, mitgearbeitet, und wir sind sehr froh, dass wir heute diesen Gesetzentwurf vorliegen haben. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Kollegen von der SPÖ, wir handeln! Wir können da nicht länger zuwarten und sagen, wir schauen uns das noch an. Angesichts der Zahlen, die ich Ihnen vorhin genannt habe, müssen wir politisch Verantwortlichen etwas vorweisen. Die Menschen fragen uns: Was tut ihr? – Und wir machen, wir handeln! (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn. Bundesrat Weber: Das Richtige ist das ...! Bundesrätin Mühlwerth: Aus unserer Sicht ist es ja das Richtige!)

Folgende Punkte dieses Entwurfes darf ich kurz anführen, sie sind mir besonders wichtig: Die Ausnützung einer Autoritätsstellung, das Vergehen an unmündigen Opfern und besondere Brutalität und Gewalt werden künftig schärfer bestraft, ebenso Rück­falltäter. Bei Vergewaltigung wird die Mindeststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht und die gänzlich bedingte Strafe bei diesen Delikten ausgeschlossen.

Es gibt ein Bündel an weiteren Regelungen, die den Opfern helfen sollen: So wird für minderjährige Opfer die Frist zur Beantragung der Entschädigung nach dem Ver­brechensopfergesetz auf drei Jahre verlängert; die 30-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen gegen den Täter beginnt nicht schon bei der Tatbegehung, sondern erst, wenn das 18. Lebensjahr des Opfers erreicht wird; und Gewaltopfer haben die Möglichkeit, zu ihrem Schutz – das erscheint mir schon sehr wesentlich – die Sozialversicherungsnummer zu ändern, denn damit bekommen sie auch eine neue Identität.

Opfer von Wohnungseinbrüchen können nun Krisenintervention in Anspruch nehmen und auch Psychotherapie beantragen. Das Betretungsverbot – auch das ist mir wichtig –, das Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung verbannt, wird nunmehr zu einem Annäherungsverbot, das heißt, damit schützen wir gefährdete Personen in einem Umkreis von 100 Metern, egal, wo sie sich befinden. Für Stalker – das ist ein Thema, das auch uns teilweise betrifft –, die ihre Opfer länger als ein Jahr beharrlich verfolgen, wird es eine Erhöhung des Strafrahmens auf drei Jahre geben.

Ich denke, meine Kolleginnen und Kollegen, das sind wichtige Maßnahmen, um betroffene Frauen und Kinder wirklich zu schützen, und, wie schon gesagt, das muss Ziel unserer politischen Arbeit sein, dafür werden wir ja auch gewählt.

Feststellen möchte ich auch, dass in letzter Zeit die Gewaltbereitschaft speziell gegen Angehörige sogenannter helfender Berufe – gegen Ärzte, Rettungssanitäter, Feuer­wehrleute – zugenommen hat; wir lesen das ja auch in den Medien und hören davon. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schützen wir diese Personengruppen und auch das Verwaltungspersonal in den Krankenhäusern und Ordinationen. Ich glaube, auch das ist eine ganz wichtige Sache.

Im Rahmen von verpflichtenden Gewaltpräventionsberatungen – das haben wir im Ausschuss ebenfalls besprochen – durch geeignete Gewaltpräventionszentren, wie zum Beispiel Männerberatungseinrichtungen, Neustart, wollen wir mit den Tätern arbei­ten – das ist uns wichtig –, damit sie nicht mehr rückfällig werden und keine Gewalt­taten gegen Frauen und andere Menschen begehen.

Es ist uns wichtig, dass wir uns in der neuen Bundesregierung gemeinsam dafür ein­setzen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für mehr Plätze in Unterstützungs­einrichtungen, für den Ausbau der Beratungsstellen, für Verträge mit Gewaltschutzein­richtungen und für mehr Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung gestellt werden können. Da können wir alle uns sicher sehr gut und aktiv einbringen.

Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Gewaltschutzpaket jedenfalls zahlreiche wirk­same Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder gesetzt haben. Es ist auch eine Evaluierung vorgesehen. Natürlich gibt es Verbesserungspotenzial, keine Frage, wir können auch nachschärfen, doch ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt getan. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.39

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Drin. Ewa Ernst-Dziedzic. Ich erteile ihr dieses.