Berichterstatterin Marianne Hackl: Hohes Präsidium! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Karl Bader: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Magnus Brunner. Ich erteile dieses.