17.58

Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Thomas Starlinger: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte heute eigentlich nichts mehr sagen (Bundesrätin Steiner-Wieser: Ist oft einmal gescheiter!), vor allem in Anbetracht der Tageszeit, aber Sie kennen mich ja in der Zwischenzeit: Ich bin ein offener, ehrlicher Mensch, der die Karten ganz einfach auf den Tisch legt.

Die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes möchte ich ganz kurz beschreiben, weil da Dinge im Raum stehen, und Sie sollten ganz einfach alle wissen, was wirklich dahintersteht.

Die ganze Thematik dieser Ernennung muss man in zwei Teile teilen. Der eine Punkt ist: Sind diese Ernennungsbescheide rechtskonform zustande gekommen?, und die andere Geschichte, auf die gehe ich auch noch gerne ein, ist die Frage: Wie schaut es mit der Qualifikation der Kandidaten aus? Sehr einfach dargestellt: Um einen rechtskonformen Bescheid erstellen zu können, ist einfach, und so sieht es auch die Verfassung vor, die Ernennung durch den Bundespräsidenten notwendig.

Der Bundespräsident ist ja kein Unterschriftenonkel, dem man etwas vorlegt, und er unterschreibt dann ganz einfach. Was macht der Bundespräsident? – Ich zitiere: Der Bundespräsident hat die ihm „vorgelegten Besetzungsvorschläge [...] auf ihre Gesetz­mäßigkeit hin zu überprüfen, d.h. daraufhin zu überprüfen, ob die zur Erstattung dieser Besetzungsvorschläge berufenen Stellen bei der Auswahl und Reihung der Bewerber bzw. Bewerberinnen den aus dem Gesetz ableitbaren Gesichtspunkten ausreichend Rechnung getragen haben.“ – Es gibt da auch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts.

Schauen wir uns nun die Zeitlinie an, also was da passiert ist: Der ehemalige Vertei­digungsminister hat ganz einfach festgelegt, an einem Freitagnachmittag findet die große Kommandoübergabe statt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wann, glauben Sie, hat der Bundespräsident die Akte vorgelegt bekommen? – Es war am Donnerstag der gleichen Woche um 21 Uhr, als der Kraftfahrer ein verschlossenes Kuvert beim Portier abgegeben hat. (Bundesrat Wanner: Zack, zack, zack! – Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Ich habe dann am nächsten Tag, als ich in der Früh hineinkam, nachgefragt: Wo, bitte, sind die Akte? – Die waren natürlich nirgends. Dann kam um 9.30 Uhr an diesem Tag der Anruf des damaligen Generalsekretärs – er hat beim Kabinettsvizedirektor ange­rufen, dem zweithöchsten Beamten der Republik –, der das Gespräch mit diesen Worten begonnen hat: Ich habe gehört, der Bundespräsident hat noch nicht unter­schrieben. – Daraufhin hat ihn der Kabinettsvizedirektor darauf aufmerksam gemacht, dass vor der Unterschrift eine Prüfung, wie zuerst zitiert, notwendig ist.

Trotz dieses Wissens, dass diese Prüfung nicht möglich ist und eine Einteilung dieser Herren am Montag, dem 1. – das war nämlich der Montag darauf –, nicht möglich ist, hat man – da beginnt es nämlich, darum liegt diese Sache nun bei mir bei der Dis­ziplinarbehörde – dennoch die Bescheide inklusive Beförderung erstellt und ist ganz einfach in die Kommandoübergabe gegangen, nach dem Motto: Wir machen, was wir wollen, der Bundespräsident wird schon unterschreiben. (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Bundesrat Weber: Ja warum wohl?!)

Wie gesagt liegt die Sache nun bei der Disziplinarbehörde (Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller), nämlich was die Erstellung dieser Bescheide betrifft. Es steht auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Wir werden sehen, was da heraus­kommt. – Das zu dieser Sache. (Rufe bei SPÖ und FPÖ – aufgrund des hohen Ge­räuschpegels in deren Reihen –: Pscht!)

Zur anderen Sache, jener der Prüfung: Es hat sich dann einer der betroffenen Herren – ich vermeide die Nennung der Namen, weil es doch einen gewissen Datenschutz gibt – bei der Volksanwaltschaft beklagt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gab einen ausführ­lichen Schriftverkehr zwischen der Volksanwaltschaft und der Präsidentschaftskanzlei. Die Volksanwaltschaft hat einmal Folgendes festgestellt – ich zitiere nur wenige Sätze, dann höre ich schon auf –:

Angesichts Ihrer – mit Ihre ist die Präsidentschaftskanzlei gemeint – ausführlichen und schlüssigen Begründung konnte ein Missstand in der Verwaltung in Form einer über­langen Verfahrensdauer beziehungsweise einer Verzögerung des Ernennungs­verfah­rens, welche Ihrer Sphäre zuzurechnen wäre, nicht festgestellt werden. Die aufge­tre­tenen Verzögerungen im Verfahren seien daher keinesfalls der Sphäre der Präsident­schaftskanzlei zuzurechnen. Auch könne in der genauen inhaltlichen Überprüfung der Ernennungsvorschläge selbst kein gesetzwidriges Verhalten gesehen werden, zumal aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass sich vier weitere, von der Begut­achtungskommission als im höchsten Ausmaß als geeignet befundene Bewerber für einen Posten als Kommandant der Streitkräfte beworben hätten. Wie Sie richtig aus­führen, muss die Ernennung – jetzt kommt es – für sämtliche – unterstrichen – betrof­fene Bewerber nachvollziehbar und objektiv begründbar sein. Abschließend darf ich betonen, dass ich die in Ihrem Schreiben vertretenen Rechtsansichten teile und Ihre genaue, korrekte Vorgangsweise bei der Überprüfung der beantragten Ernennung be­grüße. – Zitatende. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller. – Ruf bei der SPÖ: Super!)

Ich nenne Ihnen drei Beispiele daraus, weil im Raum steht, dass die nachvollziehbar Besten vom ehemaligen Verteidigungsminister genommen wurden. Zu einem Posten hieß es: umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften.

Ich nenne nicht die Namen der Kandidaten. Bei einem ist zu lesen: hierzu äußerst plausibel und nachvollziehbar. – Bei einem anderen: Kriterium wird vollumfänglich erfüllt. – Beim dritten: Dieses Kriterium wird zur Gänze erfüllt. – Beim ausgewählten Kandidaten: Auf Grundlage der bisherigen Verwendungen ist die gänzliche Erfüllung dieses Kriteriums noch als ausbaufähig zu betrachten. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Samt.)

Die Damen und Herren, die in der Begutachtungskommission sitzen, sind vom da­maligen Verteidigungsminister Kunasek bestimmt worden.

Ich gebe Ihnen nun ein zweites Beispiel, betreffend umfassende Kenntnisse über den Einsatz von logistischen Kräften und Truppen sowie logistischer Abläufe. Bei einem Kandidaten: wird vollumfänglich erfüllt; beim nächsten: wird vollumfänglich erfüllt; beim nächsten: Aufgrund seiner vorangegangenen Verwendung ist dieser Punkt als voll­umfänglich anzusehen. – Bei dem Kandidaten, der ausgewählt wurde: aufgrund des Fehlens von facheinschlägigen Verwendungen nicht vollumfänglich gegeben. (Ruf bei der SPÖ: Ja warum wohl?!)

Das sind die ersten zwei Charakteristika gewesen, die ausschlaggebend für die Wahr­nehmung einer speziellen Funktion sind. Ich überlasse es Ihrer Beurteilung, ob da der Kandidat im höchsten Ausmaß geeignet war – nämlich im Vergleich zu den anderen, die alle im höchsten Ausmaß geeignet waren –, denn schließlich geht es um Folgen­des – ich zitiere zum Schluss noch einmal das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts –: Wie Sie richtig ausführen, muss die Ernennung für sämtliche betroffene Bewerber nachvollziehbar und objektiv begründbar sein. – Zitatende.

Das war der Grund, warum der Bundespräsident damals diese Ernennungen nicht unterschrieben hat. Es gab dann noch ein abschließendes Gespräch zwischen Ver­teidigungsminister Kunasek und dem Bundespräsidenten. In der Stellungnahme der Präsidentschaftskanzlei zu diesem Gespräch ist nachzulesen – ich war dort selbst anwesend, das stimmt –: Der ehemalige Verteidigungsminister war in diesem Ge­spräch nicht in der Lage, dem Bundespräsidenten zu erklären, warum er diese Kandidaten ausgewählt hat. – Zitatende. (Bundesrat Stögmüller: Beschämend!)

Dieses Erkenntnis oder dieses Schreiben der Volksanwaltschaft kam Ende August zu mir. (Bundesrat Stögmüller: Beschämend!) Wie das natürlich ist, wenn man solche Maßnahmen setzt, macht man keinen Hüftschuss – um in der militärischen Sprache zu verbleiben. Ich habe das in meiner Sektion I – Präsidiale, Personal, Recht – überprüfen lassen, und es kam heraus: Der rechtskonforme Zustand ist wiederherzustellen. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Kahofer.) – Das heißt, die Herren sind zurück auf ihre Ar­beitsplätze versetzt worden.

Das war mein Beweggrund. Diese Darstellung können Sie ja in den Unterlagen der Volksanwaltschaft nachlesen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bun­desrätInnen Ernst-Dziedzic und Stögmüller. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

18.07