Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Einen schönen guten Morgen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Maut­gesetz 2002 geändert wird.

Mit dieser Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 werden Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut geschaffen: Legalausnahmen und eine Verordnungsermächtigung; beide betreffen außerordentliche Härtefälle, die durch Aus­weichverkehre aufgrund von Mautflucht verursacht werden.

Die Auswirkungen der Mautbefreiung sollen durch die Bundesministerin oder den Bun­desminister in Zusammenarbeit mit der Asfinag und den Bundesländern evaluiert wer­den, und dem Nationalrat soll spätestens im Februar 2021 ein Bericht vorgelegt wer­den.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Dezember 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Karl Bader: Ich danke sehr herzlich für den Bericht.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es ihm.