Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Einen schönen guten Morgen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird.
Mit dieser Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 werden Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut geschaffen: Legalausnahmen und eine Verordnungsermächtigung; beide betreffen außerordentliche Härtefälle, die durch Ausweichverkehre aufgrund von Mautflucht verursacht werden.
Die Auswirkungen der Mautbefreiung sollen durch die Bundesministerin oder den Bundesminister in Zusammenarbeit mit der Asfinag und den Bundesländern evaluiert werden, und dem Nationalrat soll spätestens im Februar 2021 ein Bericht vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Dezember 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Karl Bader: Ich danke sehr herzlich für den Bericht.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es ihm.