12.03

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (ohne Fraktionszugehörigkeit, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir freuen uns über eine ganze Reihe von Dingen, die mit dieser Dienstrechts-Novelle beschlossen werden, zuallererst natürlich über die Gehaltsanpassung und auch über die Staffelung, durch die im untersten Einkommensbereich knapp, aber doch über 3 Prozent Einkom­mens­anpassung erreicht worden sind. Das ist sehr schön, denn gerade da ist es natürlich auch am notwendigsten, keine Frage. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Wir freuen uns über die bereits genannten Verbesserungen, die den Urlaubsgenuss betreffen, respektive die Sicherheit, dass Urlaub auch konsumiert werden kann und nicht verfällt. Ein spannendes Experiment ist die Einführung von Schulevaluatorinnen und ‑evaluatoren. Wir hoffen, dass sie helfen können, Probleme in den Schulen frühzeitig zu erkennen und dann schnell effektive Lösungen zu finden. Wir freuen uns zum Beispiel auch über Verbesserungen, die es für VerwaltungspraktikantInnen gibt – auch das ist nicht unwichtig.

Ich möchte jetzt aber auch die Gelegenheit nützen, um ein paar generelle Worte zum öffentlichen Dienst anzubringen, weil – und das sehe ich sogar ähnlich wie mein Vorredner – ein gut funktionierender öffentlicher Dienst für das Funktionieren eines Staates tatsächlich absolut essenziell ist. Es geht ja um wirklich umfangreiche Dienstleistungen und Angebote für BürgerInnen, sei es in der Verwaltung, in Schulen, im Gesundheitswesen oder in der Sicherheit. Umso bedauerlicher ist es, dass es doch immer wieder Stimmen gibt – derzeit vor allem von konservativ-liberaler Seite –, die meinen, der öffentliche Dienst sei generell zu aufgebläht, zu teuer.

Es gibt immer wieder Forderungen nach Verschärfungen und Verschlechterungen im öffentlichen Dienst. Immer wieder erleben wir, dass die Strategie verfolgt wird, möglichst viele BeamtInnen und Angestellte im öffentlichen Dienst abzubauen, nicht nachzubesetzen. Das ist quasi ein bisschen ein Selbstzweck, so nach dem Motto: Es ist prinzipiell gut, wenn eine Verwaltung schlank ist! – Das ist meines und unseres Erachtens ein seltsames Prinzip, weil eigentlich schon zu gelten hat, dass eine Ausstattung den Aufgaben zu entsprechen hat, und es auch im öffentlichen Dienst so zu sein hat, dass man die Aufgaben gut bewältigen kann. Ein magersüchtiger öffent­licher Dienst kann nicht das Ziel sein. Ich habe es in meiner Zeit in der öffentlichen Verwaltung auch selbst erlebt, wie eng manche Dienststellen gehalten werden.

Das heißt aber natürlich noch nicht, dass keine Aufgabenkritik erlaubt ist. Selbstver­ständlich darf man darüber diskutieren oder auch darüber, was hinein- und hinaus­gehört und so weiter, aber was drinnen ist, gehört auch gescheit ausgestattet.

Spannend ist auch ein europäischer Vergleich: Da sieht man, dass in Österreich – vielleicht entgegen vielen Erwartungen oder kolportierten Meinungen – der Anteil der öffentlichen Bediensteten an der Zahl der Gesamtbeschäftigten gering ist; da liegen wir übrigens im europäischen Gesamtvergleich im unteren Viertel.

Wie bedenklich ein so überzogener Zugang zu Einsparungen werden kann, zeigt beispielsweise die Situation in der Justiz, die in einem Ausmaß unterbesetzt ist, das eigentlich nicht mehr zumutbar ist – weder für die Menschen, die noch dort sind, die Arbeit im Übermaß machen müssen, noch für das Funktionieren des Rechtsstaates. Letzteres ist natürlich hoch bedenklich und muss auch dringend behoben werden.

Ich habe es schon erwähnt: Um einen hochwertigen öffentlichen Dienst sicherzu­stel­len, ist es eben unerlässlich, aufgabenorientiert genug Ressourcen zu haben und auch gute, hoch qualifizierte, engagierte Leute zu bekommen, vor allem junge Leute, und das geht nun einmal nur mit exzellenten Arbeitsbedingungen. Ich weiß aufgrund mei­ner leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst selbst, wie schwierig es ist, mit doch mitunter sehr moderaten Einstiegsgehältern Topexpertinnen und -experten für wichtige Stellen zu bekommen.

Ich erwähne das deswegen noch einmal, weil die Herausforderungen in den nächsten Jahren enorm werden. Wenn man sich die Statistik anschaut, dann sieht man, dass im Bundesdienst das Durchschnittsalter 46 Jahre ist, fast die Hälfte aller Bundesbediens­teten sind über 50. In der Privatwirtschaft liegt der Altersdurchschnitt im Vergleich bei 38 Jahren und nur ein Viertel ist über 50. Das heißt, in den nächsten zehn, 15 Jahren kommt massiver Handlungsbedarf, Stellenbedarf, Expertinnen- und Expertenbedarf auf den öffentlichen Dienst zu – im Bildungsbereich, im Gesundheitswesen, in der Verwal­tung, eigentlich überall.

Darum ist für uns jedenfalls klar: Ein funktionierender Rechtsstaat, eine gute Verwal­tung, ein hochwertiges Bildungssystem und ein funktionierendes Gesundheitswesen brauchen hoch motivierte und gute MitarbeiterInnen. Die kriegt man nur, wenn die Arbeitsbedingungen attraktiv sind, wenn die Einkommen passen und so gestaltet sind, dass man auch ein sorgenfreies Leben führen kann und nicht dauernd auf der Suche nach einem anderen Job ist, in dem man vielleicht besser bezahlt wird – ja, und dann fehlt man im öffentlichen Dienst.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst bedanken – ein besonderer Dank gilt den MitarbeiterInnen der Bundesratskanzlei, weil es mich auch heute beim zweiten Mal hier im Plenum wirklich so gefreut hat, in welchem Ausmaß sie hilfsbereit sind. Das ist wirklich wunderbar, dafür möchte ich mich wirklich sehr, sehr bedanken und Ihnen allen auch schöne Weihnachten wünschen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und ohne Fraktionszugehörigkeit.)

12.09

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr. (Bundesrätin Mühlwerth: Was? Ich bin da nicht gemeldet!) – Magst du nicht? Du bist noch gemeldet. (Rufe bei der SPÖ: Kahofer!) Dann ist es falsch eingegeben.

In diesem Fall erteile ich das Wort Herrn Bundesminister Müller. – Bitte, Herr Bundes­minister.