12.21

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Bundesrätinnen und Bundes­räte! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Eingangs möchte ich Herrn Präsidenten Bader zu seiner tollen Performance bei den inter­natio­nalen und nationalen Terminen während seiner Präsidentschaft recht herzlich gratu­lieren. Ebenfalls möchte ich mich bei Vizepräsidenten Hubert Koller, der mich auch während meiner Amtszeit begleitet hat, recht herzlich für seine umsichtige, kamerad­schaftliche und überparteiliche Amtsausführung bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Weiters gratuliere ich Herrn Vizepräsidenten Michael Wanner zu seiner neuen Funktion und hoffe, dass er diese ebenfalls in gleicher Art und Weise ausführen wird.

Ich denke, dass das Jahr 2019 für den Bundesrat ein gutes Jahr war und dass wir sehr viele gemeinsame Entscheidungen treffen konnten. Es ist dem Bundesrat gelungen, ein wenig aus dem Schatten des Nationalrates herauszutreten, und ich denke, dass das im nächsten Jahr noch vermehrt der Fall sein wird, was ich annehme, wenn ich die Konstellation des Bundesrates in Bezug auf die eventuelle neue Regierung genauer betrachte.

Herrn Kollegen Ofner möchte ich beruhigen und etwas zu seiner eingangs gemachten Feststellung sagen: Er braucht sich keine Sorgen zu machen, denn jeder Tag, an dem hier im Parlament demokratische Beschlüsse gefasst werden, ist ein guter Tag für die demokratische Republik Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Bezug nehmend auf die Ausführungen meiner Vorrednerin, Kollegin Bundesrätin Sonja Zwazl, darf ich feststellen, dass der nunmehrige Antrag von der ÖVP im Novem­ber 2019 eingebracht wurde. Tatsächlich gab es aber bereits im Juni 2019 einen Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums, und ein Textvergleich zeigt, dass nur unwesentliche Teile gegenüber dem ursprünglichen Text verändert wurden. Es gab aber durchaus genügend Hinweise in den dazu eingelangten Stellungnahmen, die für den nunmehr vorliegenden Antrag berücksichtigungswürdig wären. Mit der SPÖ wurde halt wieder nicht gesprochen, aber offenbar auch nicht mit den Grünen – zumindest stehen sie nicht auf dem Antrag. Dabei hätten wir durchaus Verbesserungsvorschläge gehabt.

Unbestritten ist, dass die Umstellung der Berechnung der Haftungsobergrenze zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, aber es fehlen die Transparenzbestimmungen. Ich glaube, gerade Transparenzbestimmungen sind eine Grundforderung der Grünen, und so hoffe ich, dass sie auch bei diesem Antrag, der nun vorliegt, mit uns mit­stimmen werden, um auch ihre Forderungen hier mit einbringen zu können.

Außerdem sind die Auswirkungen nicht abzusehen. Wenn die maximale Höhe der Bundeshaftung von den Einnahmen des vorletzten Jahres abhängt, aber die Ein­nah­men in einem Krisenjahr einbrechen, dann sinkt die Haftungsobergrenze, obwohl zur politischen Gegensteuerung einer Krise eine kurzfristig befristete Erhöhung not­wen­dig wäre. Das ist jetzt nicht so.

Nicht nur der Rechnungshof, auch der Budgetdienst moniert die Berichterstattung. Eine zeitnahe Berichterstattung über die Ausnützung der Bundeshaftung kann der Bundes­rechnungsabschluss, der erst Mitte des Folgejahres vorliegt, nicht ersetzen. Es gibt Berichte an den Budgetausschuss über die Übernahme der Bundeshaftungen, Berichte an den Hauptausschuss über ESM, Finanzmarktstabilität und Ausfuhrförderung. Das vielfältige Berichtswesen macht einen Gesamtüberblick schwierig. Es sind also Verbes­serungen erforderlich, diese hätten gleich in den ÖVP-Antrag aufgenommen werden können. Die ÖVP hat das Gespräch mit den anderen Fraktionen aber nicht gesucht.

Wie wichtig Informationen über eingegangene Haftungen sind, zeigen uns die Lehren aus dem Hypo-Alpe-Adria-Skandal der Freiheitlichen in meinem Bundesland Kärnten. (Widerspruch bei BundesrätInnen der FPÖ.) Damit musste sich nicht nur ein Unter­suchungsausschuss beschäftigen. Transparenz ist also wichtig, und es spricht ja auch nichts dagegen, den Bericht des Finanzministeriums an den Budgetausschuss zu ver­öffentlichen.

Zwischen der Berechnung der Haftung nach dem Bundeshaushaltsrecht und nach EU-Darstellungen gibt es Unterschiede. Es wäre daher wünschenswert, wenn diese Über­leitung tabellarisch, transparent in einem Bericht enthalten ist.

Es gibt eine aktuelle Bestimmung, wonach außerbudgetäre Einheiten des Bundes ihren Haftungsstand des Vorjahres bis zum 31. Jänner an die Statistik Austria melden müssen. Zusätzlich müssen sie eine Vorschau auf ihren Gesamthöchststand für das Jahr vorlegen und es unverzüglich melden, wenn sie diesen um 10 Prozent oder 1 Mil­lion Euro überschreiten. Es ist nicht klar, warum diese Bestimmung aus dem ÖVP-An­trag gefallen ist. Genannt wurden Schlagwörter wie: unnötiger Verwaltungsaufwand!, diese sind in diesem Zusammenhang also wirklich nicht als Begründung akzeptabel.

Aus den angeführten Gründen unterstützen wir daher den Antrag der FPÖ, gegen den Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desrätInnen der FPÖ.)

12.28

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile es ihm.