7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Gesetz über das Bundesamt zur Korrup­tionsprävention und Korruptionsbekämpfung und die Strafprozeßordnung 1975 zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug geändert werden (1 d.B. und 14 d.B. sowie 10276/BR d.B.)

Präsident Karl Bader: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.