13.47

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Zuhörer auf der Besuchergalerie und zu Hause via Livestream! Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug in Österreich um.

Dieser Gesetzesvorschlag wurde ja vom Nationalrat in dritter Lesung angenommen, und ich denke daher, dass auch wir im Bundesrat einen Konsens finden werden. Ich werde mich daher auf die aus meiner Sicht essenziellen Fakten beschränken. Auch wenn wir vor Weihnachten grundsätzlich an eine stille Zeit denken, so ist es, denke ich, doch wichtig, zu diesem Tagesordnungspunkt definitiv nicht zu schweigen; deshalb in Kürze das, worum es geht.

Es geht um die Bekämpfung von Missbrauch, von Betrug mit EU-Geldmitteln, im Detail geht es um Förderungsmissbrauch und Subventionsbetrug. Wir führen zwei neue Straftatbestände ein: Erstens geht es um ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und zweitens um missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Inter­essen der Europäischen Union.

„Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel“ – wenn ich das jetzt vorlesen darf – „,Gewähr­leistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens [...]‘ der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.“ 

In anderen Worten: Was wollen wir damit erreichen? – Wir bekämpfen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung zum finanziellen Nachteil der EU. Und diese Bekämpfung der Korruption muss in allen 27 Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Zieht man dabei Österreich heran: Österreich hat als siebentgrößter Nettozahler selbst­verständlich großes Interesse daran, dass diesem Missbrauch von EU-Fördermitteln ein Ende gesetzt wird. Die europäischen Bürger und Bürgerinnen müssen darauf vertrauen können, dass ihr Geld auch ordnungsgemäß verwaltet wird. Schaut man sich einen Bericht aus dem Jahr 2017 an, dann stehen 2,5 Milliarden Euro als Betrugsvolu­men im Raum; das ist in Relation zum geplanten Gesamtetat von 153,6 Milliarden Euro für das Jahr 2020 ein durchaus überschaubarer Betrag. Das zeigt – und darüber bin ich auch sehr froh –, dass es generell eine durchaus fördergerechte und rechts­kon­forme Verwendung von Fördermitteln gibt.

Dennoch, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen – ich komme auch schon zum Schluss –, ist jeder Schritt in diese Richtung ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Jeder Schritt, der dazu beiträgt, unser Rechtssystem an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen und Betrugsbekämpfung voranzutreiben, ist ein richtiger Schritt. Daher wird dieser Gesetzesvorschlag von uns unterstützt.

Auch von meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und eine stille Zeit! Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen der FPÖ sowie der Bundesrätin Grimling.)

13.51

Präsident Karl Bader: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile es ihm.