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Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesbeschluss bezweckt, wir haben es schon gehört, die Um­setzung der Unionsrichtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finan­ziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug. Zu diesem Zweck werden für den ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil dieser finanziellen Interessen der EU ein neuer Spezialtatbestand und ebenso ein weiterer Spezialtatbestand für die missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interes­sen der Europäischen Union geschaffen. Ich bin schon sehr gespannt, wie dann in der Rechtspraxis dieser unbestimmte Rechtsbegriff der finanziellen Interessen der Euro­päischen Union tatsächlich ausgelegt wird.

Natürlich waren derartige Fälle von Betrug oder Förderungsmissbrauch bisher nicht straflos, sondern, wir haben es schon gehört, von den Straftatbeständen im StGB grundsätzlich erfasst, nur ist es aufgrund diverser Unterschiede zu den Richtlinien­vorgaben im Detail – und weil in Bezug auf diese speziellen Tatbestände auch auf­grund der Richtlinie besondere Zuständigkeiten der europäischen Organe normiert werden – für den österreichischen Gesetzgeber natürlich zweckmäßig, das nicht in die bestehenden Tatbestände zu integrieren, sondern in Spezialtatbestände auszulagern.

Der Gesetzesbeschluss beschränkt sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der Richtlinie. Ein Gold Plating wird ebenso wie eine unnötige Verkomplizierung dieser ohnehin schon komplizierten Materie vermieden, daher werden wir diesem Gesetzes­beschluss unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

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