14.34

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch ein bisschen auf diesen Bericht, auf diesen TOP 9, den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes, eingehen. Frau Mag. Schulz hat schon viele Zahlen, Daten und Fakten erwähnt. Was sie nicht erwähnt hat, ist der Appell von Herrn Präsidenten Rudolf Thienel. Er sagt, dass der Personalstand nicht ausreichend ist, dass der Ver­waltungsgerichtshof keine ausreichenden Ressourcen mehr zur Verfügung hat, um die Arbeit zu leisten. Nebenbei hebt er im Bericht hervor, dass die budgetären Vorgaben schon in der Vergangenheit, auch im vorigen Jahr, 2018, nur durch die verzögerte Nachbesetzung von Planstellen eingehalten werden konnten. Auch seien alle Möglich­keiten der Effizienzsteigerung durch interne Maßnahmen ausgereizt und der ohnehin relativ geringe Sachaufwand nicht weiter reduzierbar. Erfolgreich ausgedehnt wurde laut Thienel das Modell der Unterstützung der RichterInnen im Asylbereich durch eigene Teams wissenschaftlicher MitarbeiterInnen. Es kommt nun auch im Glücks­spielbereich zum Einsatz.

Die Zahlen, Daten, Fakten sind schon genannt worden. Unglaublich: 7 873 neue Fälle, 7 998 Verfahren wurden erledigt. Das ist dem Rückstau aus den vorigen Jahren geschuldet. Bei den Asylbeschwerden stieg die Zahl der Verfahren „sogar um 27% auf 2.939 und machte damit nach 2017 (+47%) noch einmal einen deutlichen Sprung“. Abgeschlossen hat der Verwaltungsgerichtshof die genannten 7 998 Verfahren. „Somit waren zum Jahresende noch 2.696 Fälle offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 4,1 Monate“, das sind 123 Tage, und konnte damit gegenüber 2017 von 4,6 Monaten noch weiter reduziert werden.

1 340 BeschwerdeführerInnen waren erfolgreich. „Die Chance für Beschwerdefüh­rerIn­nen, vom Verwaltungsgerichtshof Recht zu bekommen, ist grundsätzlich keine schlechte, wobei der Prozentsatz der Stattgaben, also der Aufhebung oder Abänderung ange­foch­tener Entscheidungen, bei ordentlichen Revisionen mit 29% wieder signifikant höher war als bei außerordentlichen Revisionen (17%). Rechnet man sämtliche Ver­fah­ren ein, ergibt sich für die Stattgaben ein Wert von 17%“ – das sind 1 340 Fälle –, „dazu kommen 216 Abweisungen (3%), 3.391 Zurückweisungen (42%), 488 Einstellun­gen (6%) und 2.563 ‚sonstige Erledigungen‘“.

Neben dem Asylrecht mit den genannten 2 939 Verfahren betrafen die häufigsten Verfahren auch im vergangenen Jahr wieder das Fremdenrecht und das Glücks­spielrecht. Das waren im letztgenannten Bereich immerhin circa 500, wobei die Zahl der Beschwerden mit minus 48,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017 signifikant rückläufig war.

Im Bericht werden auch wieder einige ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungs­gerichtshofes angeführt. So hat der Verwaltungsgerichtshof zum Beispiel „entschieden, dass sich jemand, der eine Eisenbahnkreuzung trotz rot blinkendem Licht überquert, nicht auf den Grundsatz ‚Beraten statt Strafen‘ berufen kann, da dem Haltegebot an Bahnübergängen sowohl in Bezug auf die Verkehrssicherheit als auch auf den Schutz von Leben und Gesundheit der VerkehrsteilnehmerInnen große Bedeutung zukommt. Gleiches gilt für die Missachtung von Stoppschildern bei Straßenkreuzungen. Eine über eine Hausverwaltung verhängte Geldstrafe wegen im Stiegenhaus befindlicher Blumentöpfe, Fahrräder, Kinderroller und Kinderwägen wurde hingegen mit dem Argu­ment aufgehoben, dass es sich hierbei um keine ‚brandgefährlichen Gegenstände‘ handelt.“

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, Herr Minister, bei Ihrem gesamten Team. Meine Fraktion wird diesen Bericht natürlich zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

14.39

Präsident Karl Bader: Als nächster Redner ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.