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Präsident Robert Seeber: Das Amtliche Protokoll der 899. Sitzung des Bundesrates vom 19. Dezember 2019 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Rudolf Kaske, Mag. Christine Schwarz-Fuchs und Dr. Peter Raggl.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Robert Seeber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

eines Schreibens des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzicht,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungs­ge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

der Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend

die Amtsenthebung der mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundesregierung und

die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Sebastian Kurz zum Bundeskanzler und von Mag. Werner Kogler zum Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, von Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann zum Bundes­minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, von Dr.in Margarete Schramböck zur Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, von Elisabeth Köstinger zur Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, von Mag. Gernot Blümel, MBA zum Bundesminister für Finanzen, von Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bun­desminister für Europa, Integration und Äußeres, von Rudolf Anschober zum Bundes­minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, von Mag.a Klaudia Tanner zur Bundesministerin für Landesverteidigung, von Karl Nehammer, MSc zum Bundesminister für Inneres, von Leonore Gewessler, BA zur Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und von Dr.in Alma Zadić, LL.M. zur Bundesminis­terin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und weiters

die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 1 Bundes-Ver­fassungsgesetz von Mag.a Karoline Edtstadler zur Bundesministerin ohne Portefeuille, von Mag.a (FH) Christine Aschbacher zur Bundesministerin ohne Portefeuille und von MMag.a Dr.in Susanne Raab zur Bundesministerin ohne Portefeuille beziehungsweise

die Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 2 Bundes-Ver­fassungsgesetz von Mag.a Ulrike Lunacek zur Staatssekretärin und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport beigegeben und die Ernennung von Dr. Magnus Brunner, LL.M. zum Staatssekretär und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie beigegeben

sowie weiters eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird. (siehe S. 9)

Eingelangt ist weiters der Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend eine Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde und einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

Ebenso bildet der bereits am 27. September 2019 eingelangte Beschluss des Natio­nalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019, dessen Verhandlungen am 8. Oktober 2019 im Wirtschaftsausschuss vertagt und heute wieder aufgenommen und abgeschlossen wurden, einen Gegenstand der Tagesord­nung.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Robert Seeber: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stün­digen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Be­schlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindes­tens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschuss­be­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ebenso verweise ich hinsichtlich des eingelangten Verhandlungsgegenstandes und dessen Zuweisung im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

(Anlage 1) (siehe auch S. 4)

2. Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend

Amtsenthebung der mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundesregierung (Anlage 2)

und

Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Sebastian KURZ zum Bundeskanzler und von Mag. Werner KOGLER zum Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport bzw.

von Univ.-Prof. Dr. Heinz FASSMANN zum Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, von Dr.in Margarete SCHRAMBÖCK zur Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort, von Elisabeth KÖSTINGER zur Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, von Mag. Gernot BLÜMEL, MBA zum Bundesminister für Finanzen, von Mag. Alexander SCHALLENBERG, LL.M. zum Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, von Rudolf ANSCHOBER zum Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, von Mag.a Klaudia TANNER zur Bundesministerin für Landesverteidigung, von Karl NEHAMMER, MSc zum Bundesminister für Inneres, von Leonore GEWESSLER, BA zur Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und von Dr.in Alma ZADIĆ, LL.M. zur Bundes­ministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

und weiters

Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Mag.a Karoline EDTSTADLER zur Bundesministerin ohne Portefeuille, von Mag.a (FH) Christine ASCHBACHER zur Bundesministerin ohne Por­tefeuille und von MMag.a Dr.in Susanne RAAB zur Bundesministerin ohne Portefeuille

bzw.

Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz von Mag.a Ulrike LUNACEK zur Staatssekretärin und zur Unter­stützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundes­minister für öffentlichen Dienst und Sport beigegeben und Ernennung von Dr. Magnus BRUNNER, LL.M. zum Staatssekretär und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie beigegeben (Anlage 3)

3. Schreiben des Landtages:

Schreiben des Vorarlberger Landtages betreffend Mandatsverzicht (Anlage 4)

4. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2020 ge­troffen wird, erlassen (Gesetzliches Budgetprovisorium 2020) und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2019 bis 2022 geändert wird (112/A und 25 d.B.)

5. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Schreiben des Bundesministers für Finanzen betreffend neue Vollmacht zur Aus­wei­tung der Verhandlungen eines Protokolls zur Abänderung des Übereinkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Anlage 5)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschluss (Beschluss) des Nationalrates:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundes­minis­teriengesetz-Novelle 2020) (111/A und 24 d.B.)

2. Vorlage der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

Sicherheitsbericht 2018 (III-699-BR/2019)

zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten

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Präsident Robert Seeber: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines zweiten Vizepräsidenten, einer zweiten Vizepräsidentin für den Rest des ersten Halbjahres 2020 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.