14.40

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Vorhin habe ich mir spontan gedacht, ich beginne, indem ich Kollegen Bader mit einem Punkt zitiere, bei dem ich seiner Meinung bin. Natürlich gibt es bei diesem Antrag viele Aspekte. Ein Aspekt ist mit Sicherheit ein parteipolitischer. Es ist während der Kanz­lerschaft von Christian Kern der SPÖ auch nicht eingefallen, so einen Antrag einzu­bringen. Natürlich geht es da nicht nur – das unterstelle ich jetzt gar nicht –, aber sicher auch um die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge der Regierung zu zerlegen. Das ist auch legitim, gar keine Frage.

Worin ich Kollegen Bader nicht zustimme, ist seine Aussage, dass die ÖVP-blaue Re­gierung so erfolgreich war, aber Sie haben recht: Auch der FPÖ ist es nicht eingefallen, sich für ein Teileinspruchsrecht starkzumachen.

Ich gebe zu, dass wir über diesen Antrag auch intern intensiv debattiert haben. Die Haltung dazu ist nichtsdestotrotz jetzt aber auch klar, und ich möchte das gerne kurz erläutern: Ich finde, es ist völlig legitim und auch richtig, dass, wenn von der Regierung ein Antrag eingebracht wird, der ein Thema umfasst, alle Gesetze zusammengefasst werden, die dieses Thema abhandeln. Das ist ganz klar, das geht auch oft gar nicht anders, das gehört zusammen. Da ist es dann im Sinne des Ganzen problematisch, einzelne Teile herauszupicken – das ist ja sozusagen die Kehrseite – und zu sagen: Ja, das gefällt uns!, und andere Teile abzulehnen und zu sagen: Nein, das gefällt uns nicht.

Da muss man sich entscheiden, finde ich. Das ist bei Anträgen ein ganz normaler Vorgang. Es ist bei Anträgen normal, dass es nicht immer leicht ist, zu sagen: Lehne ich das ab oder nicht? Es gibt Aspekte, die mir gefallen, und es gibt Aspekte, die mir nicht gefallen. – So ist das nun einmal, übrigens auch sonst im Leben bei Entschei­dungen. Auch privat treffen wir kaum Entscheidungen, auch im Beruf nicht, die so sonnenklar sind, dass man sagen kann, es gibt dabei nur Gutes oder es gibt nur Schlechtes. Ich muss mich entscheiden. Das ist ein Abwägungsprozess, gar keine Frage. Das ist auch gut so, auch wenn es schmerzlich ist.

Ich kenne das auch von früher aus dem Landtag, wo es auch so war, dass man sich in der dritten Lesung entscheiden musste. Vorher hat man noch irgendwie differenzieren können. Ja, das tut manchmal weh, aber es ist nachvollziehbar, und ich denke, das passt in der Demokratie so.

Schwieriger wird es – das ist ein bisschen eine andere Geschichte – bei Sammelge­setznovellen, bei denen Gesetze zusammengetragen, zusammengewürfelt werden, bei denen man sich die Frage stellen kann: Gehören die auch zusammen? Da ein Instru­ment haben zu wollen, ist sehr gut nachvollziehbar. Darüber haben wir auch lange debattiert, auch mit Juristen, und es hat sich dann schon eigentlich schnell heraus­gestellt: Man kann das nicht objektiv auseinanderklauben. Wer entscheidet, ob etwas zusammengehört, ob es einen Zusammenhang gibt oder nicht? Das ist und bleibt eine subjektive Einschätzung. (Bundesrätin Schumann: Na geh! Bitte!) Vor allem aber kann man diese Problematik, die tatsächlich auf dem Tisch ist – da stimme ich Ihnen zu (in Richtung Bundesrätin Schumann) –, mit dem Antrag, der jetzt vorliegt, nicht lösen, weil dieser generell eingreift.

Für uns ist es in einer Gesamtbewertung so, dass dieser Nachteil – bei Gesetzen, die schlicht nicht unbedingt zusammengehören – zu wenig Grund ist und dass er nicht die Argumente aufwiegt, die dafür vorgebracht wurden, mit dieser Form des Antrages das komplett aufzumachen und auch ein Teileinspruchsrecht bei Gesetzen einzuführen, die einfach zusammengehören, wo es schlecht ist, wenn das zerlegt wird und dadurch mitunter große Schwierigkeiten entstehen. Da muss man sich halt klar entscheiden. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: Unglaublich! Da geht sicher der Staat zugrunde!)

14.44

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.