14.45

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und am Livestream! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Ein wirkliches Argument dagegen habe ich bis jetzt noch nicht gehört (Bundesrat Buchmann: Zuhören!), denn das, was da von Karl Bader gekom­men ist, war: „könnte“, „möglicherweise“, schon wieder die böse Opposition, die sich gegen die Regierung zusammenschließt. Du hast nicht böse gesagt, aber das schwingt immer so mit. Es könnten „chaotische Verhältnisse“ entstehen, es könnte „eine Verfas­sungswidrigkeit“ geben, „könnte“, „könnte“, „vielleicht“, „möglicherweise“. – Ich sage das, was ich im Ausschuss schon gesagt habe: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Weil der Herr Kollege von den Grünen meint, wie schwierig es sei, auseinander­zuhal­ten, was zusammengehört und was nicht – in Wirklichkeit geht es ja bei dem Teil­einspruchsrecht in erster Linie um jene Gesetze, die nicht zusammenpassen –: Im Laufe der Zeit, die ich hier sitze, Herr Oberlehrer (in Richtung Bundesrat Gross), habe ich es nicht nur ein Mal erlebt, dass es Gesetze gab, die weder thematisch noch inhaltlich zusammengepasst haben.

Das Beispiel von Frau Kollegin Schumann war ja wirklich hervorragend: die March­feldschlösser und der Kauf der Eurofighter. Ich würde sagen, da ist es, auch wenn man kein Studium absolviert hat, nicht so schwer, das auseinanderzuhalten und zu beur­teilen, ob das zusammengehört oder nicht. Ich denke also, dass das durchaus, wenn man es will, möglich ist. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Darüber hinaus gibt es genügend Rechtsexperten, die in den Sammelgesetzen selber das Problem sehen: das Problem der Interpretation, das Problem der Umsetzbarkeit, das Problem der Begutachtung, auch zu schauen, ob es verfassungskonform ist, et ce­tera. Es sind namhafte Rechtsexperten, die in den Sammelgesetzen per se ein Prob­lem sehen.

Kollegin Schumann hat ja die Historie des Teileinspruchsrechts beziehungsweise der Anträge zum Teileinspruchsrecht hier wirklich wunderbar chronologisch vorgebracht, sodass ich das jetzt nicht wiederholen muss. Ich möchte nur die ÖVP daran erinnern, dass Jürgen Weiss kein Oppositioneller war. Das war ein ÖVPler; ihr wart immer in der Regierung. Er war Minister für Föderalismus, Bundesrat, Vizepräsident und Präsident des Bundesrates. Dem kann man ja nicht unterstellen, er hätte das aus Jux und Tollerei gemacht. Jürgen Weiss hat sich sicher auch etwas dabei gedacht, so wie wir übrigens auch.

Ludwig Bieringer, Klubobmann der ÖVP: Sein Name stand auch einmal auf dem An­trag drauf. Er hat also durchaus nicht nur Sympathie dafür gezeigt, sondern auch die Möglichkeit, mit einem Teileinspruchsrecht zu arbeiten, gesehen.

Gottfried Kneifel, auch Bundesratspräsident und Klubobmann der ÖVP, hat gesagt, 120 Einzelgesetze in einem Sammelgesetz zusammenzufassen empfinde er als „Beu­gung der Verfassung“.  

Das sind schon namhafte Leute von der ÖVP, die sehr wohl finden, dass ein Teil­einspruchsrecht sinnvoll ist. In Wirklichkeit sind sowohl die ÖVP als auch der grüne Kollege mit keinem Argument gekommen. Das ist die typische Abwehrhaltung der Regierung. Man kann natürlich nicht zustimmen, wenn es von der Opposition kommt. Vielleicht greifen Sie es ja wieder auf, bringen es dann als eigenen Antrag ein – auch das haben wir schon erlebt –, und dann können wir noch einmal darüber befinden.

Ich finde es wirklich schade, dass man da Kindesweglegung betreibt. Das liegt ja schon Jahre zurück, dass das auch von eurer Seite (in Richtung ÖVP) gefordert worden ist, aber es hat sich jetzt nicht wirklich etwas Wesentliches geändert, sodass man sagen könnte, man kann es verstehen. Man kann seine Meinung natürlich im Laufe der Jahre ändern, wenn sich wesentliche Dinge geändert haben, das sehe ich da nur nicht.

Die Argumentation war so schwach, dass Sie offensichtlich nicht wissen, warum Sie dagegen sind. Ich appelliere aber nicht an euch, noch einmal darüber nachzudenken, ob ihr nicht doch zustimmt, weil ich eh weiß, dass das nicht stattfindet, aber meinem Bedauern möchte ich trotzdem Ausdruck verleihen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

14.49

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.