Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlan­gen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amt­lichen Protokolls:

„TO-Punkt 4: Wahl von Ausschüssen

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen (Beilage 4/1) vor, gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR folgende Ausschüsse neu zu wählen:

Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates

Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates

EU-Ausschuss des Bundesrates

Ausschuss für Familie und Jugend des Bundesrates

Finanzausschuss des Bundesrates

Geschäftsordnungsausschuss des Bundesrates

Gesundheitsausschuss des Bundesrates

Gleichbehandlungsausschuss des Bundesrates

Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates

Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

Justizausschuss des Bundesrates

Kinderrechteausschuss des Bundesrates

Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates

Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesrates

Ausschuss für Sportangelegenheiten des Bundesrates

Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur des Bundesrates

Umweltausschuss des Bundesrates

Unterrichtsausschuss des Bundesrates

Unvereinbarkeitsausschuss des Bundesrates

Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates

Ausschuss für Verkehr des Bundesrates

Wirtschaftsausschuss des Bundesrates

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Bundesrates

Und zwar mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, 3 Mit­glieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ sowie 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen.

Abstimmung:

Der gegenständliche Antrag auf Wahl der genannten Ausschüsse wird mit Stimmen­einhelligkeit angenommen.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BR neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Aus­schussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.