Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 4: Wahl von Ausschüssen
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen (Beilage 4/1) vor, gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR folgende Ausschüsse neu zu wählen:
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates
Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates
EU-Ausschuss des Bundesrates
Ausschuss für Familie und Jugend des Bundesrates
Finanzausschuss des Bundesrates
Geschäftsordnungsausschuss des Bundesrates
Gesundheitsausschuss des Bundesrates
Gleichbehandlungsausschuss des Bundesrates
Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates
Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft
Justizausschuss des Bundesrates
Kinderrechteausschuss des Bundesrates
Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates
Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesrates
Ausschuss für Sportangelegenheiten des Bundesrates
Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur des Bundesrates
Umweltausschuss des Bundesrates
Unterrichtsausschuss des Bundesrates
Unvereinbarkeitsausschuss des Bundesrates
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates
Ausschuss für Verkehr des Bundesrates
Wirtschaftsausschuss des Bundesrates
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Bundesrates
Und zwar mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ sowie 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen.
Abstimmung:
Der gegenständliche Antrag auf Wahl der genannten Ausschüsse wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BR neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.