Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Michael Wanner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mit­gliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls zum Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:

Tagesordnungspunkte 1 bis 4:

Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 1 den Antrag, ge­gen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 1/1) sowie zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 den Antrag, keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 2/1, 3/1 und 4/1).

Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA ein.

Die Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 1 den Entschlie­ßungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Abstimmungen:

Zu TOP 1:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – wird an­genommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TOP 2:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Der Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TOP 3:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 4:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“

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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dann sind diese Teile des Amtlichen Protokolls so angenommen und gelten mit Schluss der Sitzung als genehmigt.

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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.

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Als Sitzungstermin der nächsten Sitzung des Bundesrates wird Donnerstag, der 26. März 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussberatungen sind für Dienstag, den 24. März 2020, 14 Uhr, vorgesehen.

Gesund bleiben!

Die Sitzung ist geschlossen.