Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Michael Wanner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls zum Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:
Tagesordnungspunkte 1 bis 4:
„Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 1 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 1/1) sowie zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 den Antrag, keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 2/1, 3/1 und 4/1).
Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA ein.
Die Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Abstimmungen:
Zu TOP 1:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TOP 2:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Der Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TOP 3:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TOP 4:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dann sind diese Teile des Amtlichen Protokolls so angenommen und gelten mit Schluss der Sitzung als genehmigt.
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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.
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Als Sitzungstermin der nächsten Sitzung des Bundesrates wird Donnerstag, der 26. März 2020, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussberatungen sind für Dienstag, den 24. März 2020, 14 Uhr, vorgesehen.
Gesund bleiben!
Die Sitzung ist geschlossen.