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Vizepräsident Michael Wanner: Ich eröffne die 904. Sitzung des Bundesrates und darf Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlich begrüßen.

Ich begrüße auch die Bundesministerinnen Aschbacher, Zadić, Gewessler und Schramböck bei uns im Bundesrat. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und via Livestream! Aufgrund der bekannten Umstände müssen wir auch heute wieder ohne Livepublikum hier im Saal auskommen, aber die Übertragung in Ihre Wohnzimmer und nach Hause ist sichergestellt.

Weiters muss ich leider mitteilen, dass unser Präsident Robert Seeber heute nicht anwesend ist, weil er bis Montag, den 23.3., zu Hause bleiben muss. Ich darf ihm aber vom Bundesrat zu seinem heutigen Geburtstag recht herzliche Glückwünsche nach Hause übermitteln. (Allgemeiner Beifall.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 903. Sitzung des Bundesrates vom 15. März 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA, Silvester Gfrerer, Elisabeth Mattersberger, Klara Neurauter, Dr. Peter Raggl, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Robert Seeber, Sonja Zwazl, Wolfgang Beer, Mag. Sandra Gerdenitsch, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Gerhard Leitner, Stefan Zaggl sowie Mag. Bernd Saurer, Christoph Steiner und Marlies Steiner-Wieser.

Unsere Grüße gelten auch jenen Heldinnen und Helden des Alltags, die in der momen­tanen Situation beste und großartige Arbeit für uns alle, für Österreich leisten, und ich bitte, diese auch mit einem Applaus zu bedenken. (Lang anhaltender allgemeiner Bei­fall.)

Einlauf

Vizepräsident Michael Wanner: Eingelangt ist die Anfragebeantwortung 3441/AB-BR/2020 durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić zur schriftlichen Anfrage 3718/J-BR/2020 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Schließung von Bezirksgerichten in Tirol und Vorarlberg“.

Eingelangt sind außerdem:

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein 2. COVID-19-Ge­setz,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird,

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend Berufsrechts-Ände­rungsgesetz 2020 sowie

der Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Vizepräsident Michael Wanner: Es liegt mit hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die gegen­ständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmit­tel­bar in Verhandlung zu nehmen, ist damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend 2. COVID-19-Gesetz als Punkt 1 und

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungsgesetz 2012 geändert wird, als Punkt 2 sowie

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, als Punkt 3 und

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz als Punkt 4 sowie

den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020 als Punkt 5 auf die heutige Tagesordnung setzen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Michael Wanner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.