Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.
„Tagesordnungspunkte 1 und 2:
Die Bundesräte Josef Ofner, Korinna Schumann Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zum Tagesordnungspunkt 1 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilage 1/2).
Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten erläutert und verteilt wird.
Die Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA ein.
Die Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/I). Dieses Verlangen wird zurückgezogen.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 2 den Antrag,
1. gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (Beilage 2/1).
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/II).
Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA ein.
Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/III).
Abstimmungen:
Zu TOP 1:
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegebenen Stimmen: 35
mit Ja-Stimmen: 20
und Nein-Stimmen: 15
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].
Der Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegeben Stimmen: 35
mit Ja-Stimmen: 20
und Nein-Stimmen: 15
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].
Zu TOP 2:
Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmenmehrheit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.