Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlan­gen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Proto­kolls.

„Tagesordnungspunkte 1 und 2:

Die Bundesräte Josef Ofner, Korinna Schumann Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zum Tagesordnungspunkt 1 den Antrag, gegen den gegenständ­lichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundes­rates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilage 1/2).

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.

Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten erläutert und verteilt wird.

Die Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen brin­gen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA ein.

Die Bundesräte Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA ein.

Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/I). Dieses Verlangen wird zurückgezogen.

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 2 den Antrag,

1. gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (Beilage 2/1).

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA ein.

Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/II).

Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA ein.

Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 1/III).

Abstimmungen:

Zu TOP 1:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben wird an­genommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegebenen Stimmen: 35

mit Ja-Stimmen: 20

und Nein-Stimmen: 15

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].

Der Entschließungsantrag Beilage 1/11 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/12 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abge­geben Stimmen: 35

mit Ja-Stimmen: 20

und Nein-Stimmen: 15

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung [...].

Zu TOP 2:

Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmenmehrheit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.