Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 3: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr.17/2012, geändert wird (10. COVID-19-Gesetz), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.