Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 3: Ich bringe den Bericht des Aus­schus­ses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur För­derung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsu­men­tenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Frei­willigengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr.17/2012, geändert wird (10. COVID-19-Gesetz), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.