Berichterstatter Andreas Lackner: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds –Härtefallfondsgesetz – geändert wird. (Präsident Seeber übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Korrektur siehe S. 92)

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen allen vor.

Präsident Robert Seeber: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Mag. Bettina Anna Lancaster. – Bitte.