18.38

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Meine Damen und Herren! Zu­nächst möchte ich einen Fehler korrigieren, den ich vorher als Berichterstatter gemacht habe:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmenmehrheit – und nicht mit Stimmeneinhelligkeit – den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ja, es passieren Fehler. Und ja, manchmal stellt sich heraus, dass auf etwas verges­sen wurde beziehungsweise Regelungen getroffen wurden, die nicht alle Gruppen ab­decken. Bei dieser Vielzahl an Gesetzesänderungen, Gesetzesbeschlüssen der letzten Wochen wundert das auch niemanden.

Im Härtefallfonds waren bisher mehrfach geringfügig Beschäftigte und andere Grup­pen, die über die Mindestversicherungsgrenze kommen, wie zum Beispiel fallweise Be­schäftigte, nicht berücksichtigt. Dies wird nun korrigiert, und diese genannten Gruppen werden nun auch miteinbezogen.

Das hilft vielen Menschen aus der Kulturszene, aber auch anderen Personen, zum Bei­spiel, wie schon erwähnt, Haushaltshilfen, die in mehreren Haushalten beschäftigt sind, sprich Personengruppen in atypischen und meist auch prekären Beschäftigungs­ver­hältnissen, die auch vor Corona oft mehr schlecht als recht mit ihrem Einkommen aus­kamen. Diese Gesetzesänderung verbessert also die Lage von Menschen, die es schon bisher nicht leicht hatten, und daher bitte ich auch um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.40

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile dieses.