18.38
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich einen Fehler korrigieren, den ich vorher als Berichterstatter gemacht habe:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmenmehrheit – und nicht mit Stimmeneinhelligkeit – den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Ja, es passieren Fehler. Und ja, manchmal stellt sich heraus, dass auf etwas vergessen wurde beziehungsweise Regelungen getroffen wurden, die nicht alle Gruppen abdecken. Bei dieser Vielzahl an Gesetzesänderungen, Gesetzesbeschlüssen der letzten Wochen wundert das auch niemanden.
Im Härtefallfonds waren bisher mehrfach geringfügig Beschäftigte und andere Gruppen, die über die Mindestversicherungsgrenze kommen, wie zum Beispiel fallweise Beschäftigte, nicht berücksichtigt. Dies wird nun korrigiert, und diese genannten Gruppen werden nun auch miteinbezogen.
Das hilft vielen Menschen aus der Kulturszene, aber auch anderen Personen, zum Beispiel, wie schon erwähnt, Haushaltshilfen, die in mehreren Haushalten beschäftigt sind, sprich Personengruppen in atypischen und meist auch prekären Beschäftigungsverhältnissen, die auch vor Corona oft mehr schlecht als recht mit ihrem Einkommen auskamen. Diese Gesetzesänderung verbessert also die Lage von Menschen, die es schon bisher nicht leicht hatten, und daher bitte ich auch um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.40
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile dieses.