Berichterstatterin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den  Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (6. COVID-19-Ge­setz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner. Ich erteile es ihr.