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Bundesrat Mag. Bernd Saurer (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Minister! Was ich noch erwähnen möchte: Meine beiden Vorredner und ich hatten das zweifelhafte Vergnügen oder die zweifel­hafte Ehre, als erste Redner am heutigen Tag oder seit wahrscheinlich den letzten sechs oder acht Wochen zu einem Nicht-Covid-19-Gesetz Stellung zu beziehen.

Wir haben also jetzt drei Gesetzesnovellen zu behandeln, die aufgrund von EU-Verord­nungen ins österreichische Recht zu implementieren sind und Preissenkungen – es wurde schon erwähnt – beim Zahlungsverkehr im Binnenmarkt erwirken sollen. Ande­rerseits werden Versicherungsunternehmen bei ihren Auslandsbewertungen Erleichte­rungen zugedacht.

Wir Freiheitliche erheben gegen diese Gesetzesvorhaben natürlich keinen Einspruch, sehen aber in der Handhabung, bei der Auswahl zur Abstimmung über Gesetze ein formales Problem: Während Gesetzesnovellierungen im Ausmaß eines Einzeilers – wie bei diesen zwei Tagesordnungspunkten – gesondert abgestimmt werden, sehen uns wir Abgeordnete bei anderen Tagesordnungspunkten, wie wir sie heute schon erlebt haben, mit dem Umstand konfrontiert, dass Gesetzesmaterien im Ausmaß von Hunderten Seiten als Sammelgesetz vorgelegt werden. Die sich daraus ergebende Problematik liegt klar auf der Hand: Die Opposition kann fragwürdige Teile dieser Kollektivabstimmung nicht eigens beeinspruchen. Die von uns Freiheitlichen wie auch von der Sozialdemokratie bereits eingebrachte und mitgetragene Initiative zum Teil­einspruchsrecht wurde bedauerlicherweise von den Regierungsparteien lapidar mit der Begründung abgelehnt, das wäre einfach zu aufwendig. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Zum Inhaltlichen selbst möchte ich ausführen, dass die EU oftmals bestrebt ist, Erleichterungen im Wirtschaftsleben durch Harmonisierungen für Konzerne und Groß­unternehmen herbeizuführen. Das ist zum Teil auch löblich, dennoch möchte ich in dieser Ausnahmesituation schon auch die Notwendigkeit herausstreichen, insbe­son­dere die privaten Haushalte, die KMUs und die EPUs vorrangig zu unterstützen.

Während Unternehmen bei der Gewährung staatlicher Unterstützung auf Gedeih und Verderb auf die Entscheidung der Wirtschaftskammer angewiesen sind und der Rechtsanspruch, wie wir bereits festgestellt haben, überschaubar ist, kommen die privaten Haushalte immer mehr unter Druck, wie Kurzarbeitszahlen und Arbeitslosen­zahlen belegen.

Die Wirtschaftskammer könnte natürlich einen Beitrag leisten und ihre Rücklagen, die durch Zwangsmitgliedschaft lukriert worden sind, an ihre Mitglieder ausschütten – oder zumindest teilweise, wie auch Kollege Pisec bereits angeregt hat –, wovon aber Präsident Mahrer und auch der Wiener WKO-Präsident Ruck nichts wissen wollen.

Der ÖGB als Interessenvertretung wäre ebenfalls angehalten, Gelder für in Not geratene Arbeitnehmer aus dem Streikfonds lockerzumachen, wenn diese Milliarden nicht bereits bei einem internationalen Hedgefonds verspekuliert worden wären. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb fordern wir Freiheitliche in diesem Zusammenhang eine einfache, unbüro­kra­tische, aber sehr wirksame Maßnahme, um die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher zu stärken und die Wirtschaft anzukurbeln, nämlich den Konsumtausen­der für jeden Staatsbürger, diesmal allerdings kein Fake à la Gitti Ederer. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Kosten, weil das natürlich ein Hauptaugenmerk eines Finanzministers ist, für diese Unterstützungsmaßnahme sollten für ein wohlhabendes Land wie Österreich wohl zu stemmen sein, zumal die Republik keine Kosten und Mühen gescheut hat, als sich die Banken vor rund zehn Jahren in finanzieller Not befunden haben oder vor fünf Jahren Hunderttausende Flüchtlinge nach Österreich geströmt sind.

Zuletzt möchte ich noch ein praktikables Beispiel anführen, wie der Staat in einer Ausnahmesituation bereits die heimische Wirtschaft unterstützt hat, nämlich durch die sogenannte Verschrottungsprämie für Pkws. Auch da hat der Staat Österreich zur Standortsicherung Geld in die Hand genommen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Deshalb wiederhole ich zum Schluss noch einmal unsere freiheitliche Forderung nach einem Österreichgutschein für alle Staatsbürger in Höhe von 1 000 Euro. (Beifall bei der FPÖ.)

22.37