Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsident! Frau Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den  Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Verfahrens­ge­setz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert werden (7. COVID-19-Gesetz).

Solange aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, die Bewegungsfreiheit oder der zwischenmenschliche Kontakt eingeschränkt ist, soll vom Kriterium der persönlichen Antragstellung abgesehen wer­den und Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung be­sonderer Schutz“ postalisch oder auf elektronischem Wege bei der Behörde einge­bracht werden.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.