Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Bundes­ge­setz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, das Gesellschafts­recht­liche COVID-19-Gesetz und das Zivilrechts-Mediationsgesetz geändert werden (8. COVID-19-Gesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum zweiten Punkt: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG 1992) geändert wird (15. COVID-19-Gesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich noch Frau Staatssekretärin Ulrike Lunacek sehr herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. – Herz­lich willkommen! (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.