23.10

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, eigent­lich bin ich als Contrarednerin in der Liste eingetragen, bin aber in Bezug auf das 8. COVID-19-Gesetz eine Prorednerin, denn die Covid-19-Krise hat viele Lebens­bereiche erfasst, auch die Justiz – das geht aber auf Dauer nicht.

Die Verfahren müssen weiter abgeführt werden, damit sich da kein allzu großer Rück­stau bildet, denn nach einer gewissen Dauer werden auch nicht dringende Verfahren zu dringenden. Deshalb sind verfahrensrechtliche Regelungen, die den Einsatz von Videotechnologien vorsehen, durchaus sinnvoll, denn eine angemessene Verfahrens­dauer ist, wie wir wissen, ein Wesenselement eines fairen Verfahrens nach der Euro­päischen Menschenrechtskonvention.

Ja, im vorliegenden Gesetzentwurf ist im Zivilrechtsbereich die Zustimmung der Pro­zess­beteiligten der Parteien vorgesehen. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, deshalb kann – und das wird es – vom Prinzip der Unmittelbarkeit natürlich abge­gan­gen werden, wenn keine physische Anwesenheit gegeben ist. Durch dieses Zustim­mungsrecht wird aber dieser „Mangel“ – unter Anführungszeichen – saniert, insofern ist das eine juristisch saubere Lösung, die auch meine, unsere Zustimmung findet. Das wäre natürlich auch für den Strafrechtsbereich wünschenswert.

Da war seitens Ihres Ressorts zumindest ein Problembewusstsein erkennbar, indem von Erlässen oder von einem Erlass berichtet wurde, dass diese Möglichkeit restriktiv ausgeübt werden soll. Also da ist ein gewisses Problembewusstsein erkennbar. Das haben wir heute im Verfassungsausschuss im verwaltungsrechtlichen Bereich, wo eigentlich null Problembewusstsein erkennbar war, leider schon vermissen müssen, deshalb haben wir dort nicht zustimmen können – damit uns da sozusagen kein wider­sprüchliches Abstimmungsverhalten vorgeworfen werden kann. Es sind die Dinge in den unterschiedlichen Ressorts einfach unterschiedlich geregelt worden, deshalb kann man da zustimmen, im anderen Fall haben wir – wie gesagt – nicht zustimmen können.

In diesem Gesetzentwurf sind aber auch andere Änderungen enthalten: Im Gesell­schaftsrecht besteht die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen bei Vereinen – wie etwa dem ÖGB – bis Ende 2021 zu verschieben. Also ich hoffe, dass die Krise nicht so lange dauert, aber die Möglichkeit, dann Termine anzuberaumen, ist da gegeben wor­den, ebenso wurde die Möglichkeit der Fristerstreckung für Fortbildungen für die Be­rufsgruppe der MediatorInnen zumindest geschaffen.

Wie wir wissen, gibt es natürlich auch andere Berufsgruppen oder Personengruppen – wie Schülerinnen und Schüler –, die auch innerhalb einer Frist Fortbildungen oder auch Praktika machen müssen. Ich würde mir wünschen – das betrifft nicht Ihr Ressort, Frau Ministerin, aber vielleicht besprechen Sie das mit Ihren Kolleginnen und Kollegen –, dass es auch für andere Personengruppen und andere Berufsgruppen ähnliche Frist­erstreckungen gibt, oder dass Praktika etwa für Schülerinnen und Schüler überhaupt erlassen werden, um die nicht in Problemlagen zu bringen. Das wäre wünschenswert.

Ein Highlight dieses Gesetzentwurfs ist die Erleichterung für Alleinerziehende. Das ist wirklich sehr positiv, dass Unterhaltsvorschüsse auch ohne vorherigen Exekutions­an­trag gewährt werden. Das ist ein wesentlicher Schritt, den wir auch immer wieder eingefordert haben, auch gemeinsam, Seite an Seite mit der grünen Fraktion. Die ÖVP haben wir dafür noch nicht gewinnen können, aber auch mit der Liste Pilz haben wir uns früher immer gemeinsam für eine Unterhaltssicherung anstatt des bisherigen lückenhaften Vorschusssystems eingesetzt.

Also wenn das ein Schritt in die richtige Richtung einer Unterhaltssicherung für Kinder oder überhaupt einer Kindergrundsicherung, wie sie die Volkshilfe als sehr praktikables und begrüßenswertes Konzept ausgearbeitet hat, ist, dann ist das wirklich ein ganz, ganz toller Schritt in die richtige Richtung. Ich würde auch bitten, da weiter dran­zu­bleiben, denn Kinderarmut ist nach wie vor eine Realität in Österreich, eine Realität, die durch die Covid-19-Krise immer akuter, immer brennender wird. Da gemeinsam vor­­zugehen, das wäre wirklich ganz, ganz wichtig, gerade in Zeiten wie diesen. In diesem Sinne: Wie gesagt, zu diesem Gesetzentwurf können wir eine Zustimmung geben.

Bitte bleiben Sie bei der Kindergrundsicherung dran! Nehmen wir uns das bitte ge­meinsam vor! Kinderarmut darf es in Österreich nicht geben! Danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

23.16

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.