Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich erstatte Bericht über die Verhandlungen des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betref­fend „Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte von Belarus, der Dominikanischen Republik, Ecuadors, von Honduras, der Ukraine und Usbekistans zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentfüh­rung“.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmen­ein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Herr Staatssekretär Brunner, herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.