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Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Lieber Freund Staatssekretär! Ich mache das jetzt sehr, sehr kurz, denn ich denke, allen ist klar, worum es geht. Es geht um das Haager Kindesentführungsübereinkommen aus dem Jahre 1980.

Vielleicht erinnern sich einige, Kollege Buchmann sicher, an den kleinen Oliver, der 2012 die Berichterstattung der österreichischen Medien beherrscht hat: der Vater ein Däne (Bundesrat Buchmann: Die Mutter eine Steirerin!), die Mutter eine Steirerin. Was ist passiert? – Nach dänischem Gesetz hat der Vater die Obsorge, nach öster­reichischem Recht die Mutter, der jeweilige Aufenthalt des Kindes wurde damit offiziell zu einer Kindesentführung.

Innerhalb der Europäischen Union haben wir das durch die Brüssel-IIa-Verordnung geklärt, nur das hätte dem kleinen Oliver nichts genützt, denn Dänemark ist dieser IIa-Verordnung nicht beigetreten. Das heißt, im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit ist dieses Problem in Europa, also im EU-Europa, nicht mehr existent. Es geht dabei eigentlich um das Kindeswohl, um grenzüberschreitende Obsorgestreitigkeiten.

100 Staaten sind beigetreten. Tritt eine solche Obsorgestreitigkeit ein – und binationale Ehen und Elternschaften werden ja immer mehr –, dann ist das Kind innerhalb von sechs Wochen in jenes Land zurückzuführen, in dem das Kind ursprünglich seinen Hauptwohnsitz hatte. Für Oliver wäre das Dänemark gewesen, denn die Steirerin war glücklich verliebt in Dänemark, das Kind kam in Dänemark zur Welt und lebte in der ersten Zeit in Dänemark – somit hätte Österreich beziehungsweise ein steirisches Pflegschaftsgericht gar nicht so vorgehen können.

Gott sei Dank tritt das immer mehr zurück. Nun kommen bei diesem Abkommen einige neue Staaten dazu, unter anderem die Ukraine, Belarus und die Dominikanische Re­publik. Ich betone diese drei, weil es viele Fälle binationaler Elternschaft gibt, die gera­de diese Länder betreffen. Beispielsweise gibt es allein in Deutschland über 33 ent­sprechende Verfahren zwischen deutschen und ukrainischen Vätern und Müttern.

Es geht um das Kindeswohl, und es ist nur zu begrüßen, dass weitere Staaten dem Abkommen beitreten und bei allfälligen Obsorgestreitigkeiten Schluss ist mit Trauma­ti­sierungen wie jener des kleinen Oliver. Wenn ich an diese Geschichte denke: Er wurde ja aus Autos rausgezogen und im jeweils anderen Land eingesperrt. – Das sind haar­sträubende Dinge, das gibtʼs ja nicht! Bei aller elterlichen Liebe, man muss doch ver­nünftig bleiben! Dieses Übereinkommen hilft in solchen Fällen den beiden jeweils betroffenen Staaten, einen klaren Weg zu finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

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Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster ist Herr Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.