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Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Red­nerpult, auf der in roter Schrift „Österreich 1000er“ zu lesen ist und zehn Hundert­euro­scheine abgebildet sind. – Bundesrat Schennach: Schon wieder der „1000er“!) – Ja, schon wieder der Tausender. – Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Nacht­schwärmer, die jetzt um dreiviertel eins noch dabei sind, vielleicht auch das eine oder andere aufgeweckte Kind!

Soweit ich das recht in Erinnerung habe, hatten wir im Oktober 2018 das Über­ein­kommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung auf der Tages­ordnung. Damals hat es Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador betrof­fen, und ich kann mich noch an meinen Abschlusssatz in der Rede damals erinnern: „[...] ich hoffe, dass wir dieses Übereinkommen der Haager Konvention schon sehr bald wieder auf der Tagesordnung haben werden und noch viele weitere Länder ebendiesem beitreten, zum Wohle unserer und aller Kinder.“

Ein wenig hat es gedauert, aber jetzt, circa eineinhalb Jahre später, ist es wieder so weit. Das Besondere daran ist, dass diesmal neben den erwähnten Ländern Domini­kanische Republik, Ecuador, Honduras und Usbekistan zwei osteuropäische Länder diesem Übereinkommen beitreten, nämlich Belarus und Ukraine.

Da diese Beitritte gesetzesändernd und gesetzesergänzend wirken, müssen wir das auch hier im Plenum behandeln. Es ist, wie mein Vorredner, Bundesrat Schennach, gesagt hat, natürlich so, dass wir dieser Aufnahme weiterer Länder sehr gerne zustim­men werden, geht es doch um das Wohl der Schwächsten, nämlich unserer Kinder, jener, die sich oftmals selbst nicht schützen können und die deshalb unseren ganz besonderen Schutz verdienen.

Auch wenn es fast unglaublich erscheint, auch in Österreich gibt es im Schnitt jährlich circa 80 solcher Kindesentführungen. Die Bezeichnung Kindesentführung trifft es nicht ganz, denn in Wahrheit geht es natürlich vielmehr um ein Vorenthalten oder um das Entziehen eines Kindes; das heißt, Mutter oder Vater entziehen dem anderen Elternteil das Kind, und das über eine Staatsgrenze hinweg. Eine ganz besondere Aufmerk­sam­keit darf hier eben der Ukraine geschenkt werden, denn es leben circa 11 000 Ukrainer in Österreich und es gab auch in der Vergangenheit in Österreich schon mehrmals solche Fälle von Kindesentziehung, aber lediglich ein einziges Kind wurde bisher aus der Ukraine rückgeführt. Mit diesem Beitritt wird sich das hoffentlich ändern.

Worin liegt der große Vorteil dieses Übereinkommens? – Wenn Kinder in ein Land verschleppt werden, das diesem Übereinkommen beigetreten ist, können sich die Eltern, die die Rückführung bewirken wollen, an die zentralen Behörden vor Ort wen­den. Das wäre in Österreich das Justizministerium und in anderen Ländern eben das entsprechende Pendant. Es ist dann eine gewisse Gewähr dafür gegeben, dass die entsprechenden Behörden selbstständig im Sinne dieses Abkommens agieren und handeln und eben versuchen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Es ist schlimm genug für Kinder, wenn sich die Eltern trennen. Wenn die Kinder dann aber auch noch als Spielball oder als Druckmittel missbraucht werden, dann ist das verurteilenswürdig. Das ist genau so, als würde man mit den Ängsten der Menschen, zum Beispiel vor einer ansteckenden Krankheit, spie­len. Das macht man nicht, so etwas nutzt man ganz bewusst nicht aus! Leider gibt es immer wieder Menschen, die eben genau das machen – weshalb solche Abkommen notwendig sind –, warum auch immer, sei es aus einer Kurzschlussreaktion heraus oder weil eben diese Personen wirklich charakterlos handeln und mit der Angst der Menschen beziehungsweise des anderen Elternteiles spielen.

Kurz gesagt: Dieses Verhalten ist natürlich letztklassig. Hoffentlich werden Menschen, die so etwas machen, dann über kurz oder lang auch abgestraft. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Schachner.)

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