Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 20 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nun Teile des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 1:
„Die Bundesräte Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 2 und Tagesordnungspunkt 3:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 3 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 3/1).
Um 16:07 Uhr Unterbrechung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 und Durchführung der Dringlichen Anfrage (Beilage C).
Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend beantwortet die an sie gerichteten Fragen.
Die Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage C/1 EA ein.
Abstimmung:
Der Entschließungsantrag Beilage C/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Um 18:14 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.“
Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3:
„TO-Punkt 2:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 5 und Tagesordnungspunkt 6:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 6 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 6/1).
Abstimmungen:
TO-Punkt 5:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 6:
Berichterstattung: Antrag, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben.“
Tagesordnungspunkt 7:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 8:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 8/1).
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben.“
Tagesordnungspunkt 9 und Tagesordnungspunkt 10:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 9 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (Beilage 9/1).
Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 9/2 EA ein, der vom Antragsteller gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR in seinen Kernpunkten erläutert wird.
Abstimmungen:
TO-Punkt 9:
Berichterstattung: Antrag, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Der Entschließungsantrag Beilage 9/2 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 10:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 11 und Tagesordnungspunkt 12:
„Abstimmungen:
TO-Punkt 11:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 12:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 13:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 14 und Tagesordnungspunkt 15:
„00:00 Uhr
Abstimmungen:
TO-Punkt 14:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 15:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 16:
„Die Bundesräte Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen bringen die Entschließungsanträge Beilage 16/1 EA und Beilage 16/2 EA ein.
Die Bundesräte Michael Wanner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 16/3 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 16/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 16/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 16/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 17:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 18:
„Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 19 und Tagesordnungspunkt 20:
„Abstimmungen:
TO-Punkt 19:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 20:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 20 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.