4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (528/A und 194 d.B. sowie 10346/BR d.B.)

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner. – Ich bitte um den Be­richt.