14.05

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bild­schirmen! Natürlich auch: Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Plenarsaal! Das Covid-19-Kurzarbeitsmodell hat in dieser Krise vielen Unternehmen und ihren Mitarbeitern Sicher­heit in einer unsicheren Zeit geboten.

Es hat dazu beigetragen, zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten und hat viele Firmen vor noch größeren finanziellen Schwierigkeiten bewahrt. Das österreichische Modell der Kurzarbeit wird europaweit sehr gelobt. Kaum ein anderes Land weltweit hat ein Kurzar­beitsmodell mit vergleichbar hoher Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent.

Es ist ein gutes Modell, durch das rund 1,3 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz nicht verloren haben. Seit der Einführung dieses Kurzarbeitsmodells ist es der Regierung und dem Gesetzgeber wichtig, laufend Anpassungen und Optimierungen vorzunehmen. Für jedes Unternehmen bedeuten wirtschaftliche Probleme und damit verbundene staatliche Hilfestellungen aber natürlich auch eines: einen hohen bürokratischen Mehraufwand, um an die entsprechenden Hilfsleistungen zu gelangen. Als Geschäftsführerin eines Produk­tionsbetriebs kann ich Ihnen dies aus erster Hand bestätigen. Wir haben aber inzwischen die Kurzarbeitsbeihilfe erhalten. Es haben sie noch nicht alle erhalten, aber wir haben sie erhalten. – Vielen Dank. (Bundesrat Steiner: Wahrscheinlich die guten Kontakte ÖVP-intern!) – Na ja, das ist ohne Kontakte gegangen.

Vor allem die Abrechnung der Kurzarbeitsentlohnung hat in den letzten Wochen viele Lohnverrechner an ihre Grenzen gebracht. Dafür gab es zwei wesentliche Ursachen: erstens die Sozialpartnervereinbarung, die eine Nettoersatzrate garantieren wollte, und zweitens die offene Frage, ob sich die garantierte Ersatzrate auf den Gesamtverdienst oder nur auf die ausgefallenen Stunden bezog. Zu beidem können jetzt aufgrund eines Sozialpartnerkonsenses und nach Beratung mit Steuerberatern Klarstellungen vorge­nommen werden.

Die vorliegende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Verbesserungen. Für Unternehmer bedeutet die Abänderung eine wesentliche Vereinfachung hinsichtlich der Lohnabrechnung beim Covid-19-Kurz­arbeitsmodell. Es kann nun aus vier verschiedenen Abrechnungsvarianten gewählt wer­den. Das heißt, bei der Abrechnung der Kurzarbeit wurden nun einige Unsicherheiten beseitigt und die Arbeitgeber müssen weniger Sorge haben, dass die Beihilfe nicht aus­bezahlt wird, weil die Kurzarbeit vielleicht falsch abgerechnet wurde.

Eine der Möglichkeiten ist die Abrechnung mittels der Bruttoentgelttabelle, die vom AMS zur Verfügung gestellt wird. Die Bruttoentgelttabelle, aus der sich die Kurzarbeitslöhne für die Beschäftigten errechnen, ist nun in 5-Euro-Schritten und nicht mehr in 50-Euro-Schritten abgestuft, was für die Arbeitnehmer eine genauere und gerechtere Abrech­nung ergibt.

Außerdem kommt es durch die geänderte Sozialpartnervereinbarung zu einer Klarstel­lung bezüglich der Einschränkungen betreffend Kündigungen beim Kurzarbeitsmodell. Mit Kurzarbeit kann der Beschäftigtenstand nur mit Ausnahmegenehmigung des re­gionalen Arbeitsmarktservices abgebaut werden. Die grundsätzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes bezieht sich auf von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer. Das heißt, die Arbeitnehmer in Kurzarbeit genießen weiter einen Kündigungsschutz durch das Kurzarbeitsmodell. Dies gilt nicht für Arbeit­nehmer, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet wurden.

Mit diesen Anpassungen des Kurzarbeitsmodells können wir dazu beitragen, die dro­hende Wirtschaftskrise etwas abzufedern, Unternehmen zu entlasten und Arbeitsplätze zu sichern. Außerdem profitieren die Arbeitnehmer von hohen Ersatzraten für die ausge­fallenen Stunden.

Auch wenn wir jetzt hoffentlich den schlimmsten Teil der Gesundheitskrise hinter uns haben, so ist die Wirtschaftskrise leider noch lange nicht vorbei. Daher ist es wichtig, dass wir dieses Kurzarbeitsmodell nun optimieren, denn aktuell hat es den Anschein, dass viele Unternehmen die Kurzarbeitsphase verlängern werden, weil sie weiterhin noch keine Vollbeschäftigung für ihre Arbeitnehmer gewährleisten können.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich dieses neue Gesetz und somit diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

14.10

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile dieses.