5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz) (537/A und 184 d.B. sowie 10338/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. – Ich bitte um den Bericht.