17.15

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Strahlenschutzge­setz 2020, dem wir zustimmen werden, soll die Bevölkerung bestmöglich vor den Ge­fahren durch ionisierende Strahlung schützen. Weiters geht es in diesem Gesetz um Maßnahmen zum Schutz von Personen durch Radon, die Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit sowie die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards.

Seit jeher ist der Mensch ionisierender Strahlung ausgesetzt. Die natürlich auftretende Strahlung kommt aus dem Weltraum und von natürlichen radioaktiven Stoffen in der Umwelt, vor allem in den Böden und Gesteinen der Erdkruste. Zu der natürlichen Strah­lung kommt seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zusätzliche zivilisatorische Expo­sition. Mit der technischen Entwicklung hat sich der Mensch in zunehmendem Maße ionisierende Strahlung nutzbar gemacht. Diese Strahlung kann aber Mensch und Um­welt schädigen.

Smartphones, Tablets, PCs und stets verfügbares WLAN – in unserem Alltag sind wir einer hohen Strahlendosis ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als noch vor 40 Jahren. Für die Zukunft scheint kein Ende in Sicht zu sein, im Gegenteil: Die Strah­lung, die von technischen Geräten ausgeht, wird sich kontinuierlich erhöhen. Dabei ist bekannt, dass sie langfristig zu Gesundheitsschäden führt.

Der Hauptteil des radioaktiven Abfalls in Österreich stammt aus Anwendungen in Medi­zin, Industrie und Forschung. Beispiele für solche Anwendungen sind die Bestrahlung von Patienten zur Diagnose oder für Strahlentherapien sowie der Einsatz von radioak­tiven Stoffen in Messgeräten und bei Analysenverfahren. Pro Jahr fallen durchschnittlich 15 Tonnen radioaktiver Rohabfall aus Medizin, Industrie und Forschung an. Dazu kom­men noch kleinere Mengen aus der Dekontaminierung und dem Rückbau von Altanlagen und Einrichtungen.

Der gesamte radioaktive Abfall in Österreich wird als schwach- und mittelradioaktiv klassifiziert. Da in Österreich gemäß der verfassungsgesetzlichen Bestimmung keine Kernkraftwerke betrieben werden, gibt es weder hochradioaktiven Abfall noch abge­brannte Brennelemente zu entsorgen.

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem in Österreich anfallenden radioaktiven Abfall gelten international festgelegte Grundsätze:

Ein Grundprinzip für die Entsorgung von radioaktivem Abfall ist die Vermeidung und Mi­nimierung. Dies ist aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Überlegungen sowie nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben.

Menschen und Umwelt müssen nachhaltig vor radioaktivem Abfall geschützt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen sind je nach Risikograd festzulegen. Bei allen Schritten der Entsorgung radioaktiver Abfälle kommt ein faktengestützter und dokumentierter Ent­scheidungsprozess zur Anwendung.

Die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, kurz NES genannt, ist von der Republik Österreich mit der Behandlung des in Österreich anfallenden radioaktiven Abfalls be­traut. Die Republik Österreich hat die Letztverantwortung für die sichere Entsorgung des anfallenden radioaktiven Abfalls.

Ein wesentlicher Teil des Strahlenschutzgesetzes beschäftigt sich mit dem Thema Schutz vor Radon. Da Radon beim radioaktiven Zerfall von Uran entsteht und Uran in nahezu allen Böden vorkommt, wird auch überall Radon gebildet. Als Gas kann es mit der Bodenluft durch Spalten und Risse im Fundament in die Raumluft gelangen. Unter ungünstigen Umständen können so in Gebäuden sehr hohe Radonkonzentrationen ent­stehen. Zum Schutz der Gesundheit jener Menschen, die sich in diesen Gebäuden auf­halten, sollte eine solche Situation durch Vorsorge oder Sanierung vermieden werden.

Da Radon nur dann zum Problem wird, wenn es zur Anreicherung in der Innenraumluft in Gebäuden kommt, handelt es sich um einen technologisch bedingten Innenraum­schadstoff. Im Freien kommt es im Allgemeinen zu einer stärkeren Verdünnung, sodass keine bedenklichen Radonkonzentrationen entstehen. Radon bildet den größten Beitrag zur durchschnittlichen Strahlenbelastung des Menschen und ist – Kollege Raggl hat es schon gesagt – nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes bietet für die Bevölkerung einen besseren Schutz vor einer zu hohen Radonkonzentration und ist, gesamt gesehen, sehr gelungen und sachlich. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

17.19

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Magnus Brunner gemeldet. – Bitte schön, Herr Staatse­kretär.