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Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bun­desrates! Geschätzte Damen und Herren, die diese Sitzung noch mitverfolgen! Ich möchte jetzt die Sitzung nicht sehr in die Länge ziehen, aber ich nehme den Dank an die Vorgänger selbstverständlich auch gerne mit. Es hat sich Kollege Amon bereits über die Sisyphusarbeit geäußert, es ist der Begriff der Strapazierfähigkeit der Volksanwaltschaft gefallen. Ich nehme das gerne auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit, ge­rade in Zeiten der Coronakrise, in denen auch wir auf Homeoffice umgestellt haben und dies ermöglicht haben, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu schützen. Das ist uns eigentlich hervorragend geglückt, wir haben keinen einzigen Ansteckungsfall im Bereich der Volksanwaltschaft, auch nicht im wesentlichen Umfeld, zu verzeichnen gehabt.

Es haben die aktenmäßigen Erledigungen – statistisch ausgewertet – nicht unter dieser Krise gelitten, sondern es wurde hier tatsächlich, auch weil die entsprechenden Zulie­ferungen seitens der Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden erfolgt sind, entsprechend abgearbeitet.

Aus dem Geschäftsbereich, den ich leite, den zuvor Kollege Fichtenbauer geleitet hat, wurden die Themen Zentralmatura, Scheinanmeldungen und Brandschutz in Polizeian­haltezentren in den entsprechenden Anhalteräumen erwähnt.

Zur Zentralmatura kann ich Ihnen sagen, es betraf im Jahr 2018 vor allem eine sehr schwierige Mathematikmatura, die laut Experten oder den Anwendern textlastig war. Das wurde dann 2019 korrigiert, indem man weniger auf das Lesen und Verstehen der An­gabe in literarischer Hinsicht, sondern eher auf das Rechnen Wert gelegt hat. Dazu hat es geheißen, es sei vielleicht zu leicht gewesen. Ich bin schon gespannt und glaube, zur Zentralmatura in Zeiten von Corona wird auch noch die eine oder andere Beschwerde in diesem Bereich an die Volksanwaltschaft herangetragen werden.

Was die Scheinanmeldungen betrifft, ist an sich der Gesetzgeber zuständig. Das soll un­terstreichen, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft durchaus auch ernst genom­men werden. Es wurde in den normalen Verfahren den Unterkunftsgeberinnen und -ge­bern die Parteistellung zuerkannt. Allerdings, Sie wissen es, hat es dann die Einführung der Bürgerkarte gegeben, mit der man das elektronisch machen kann. Dabei haben jetzt diese Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber keine Parteistellung bekommen. Das Innenressort hat aber auf die Kritik insoweit reagiert, als da jetzt gewisse Parameter gefunden worden sind: Hat es in der letzten Zeit an dieser Adresse eine amtliche Ab­meldung gegeben? Sind dort zehn oder mehr Personen gemeldet, beziehungsweise hat es andere Dinge gegeben, die in irgendeiner Form, was die Zahl betrifft, auffällig sind? Das heißt, dort kann dann nicht elektronisch angemeldet werden, um in erster Linie Miss­brauch zu verhindern.

Wenn jemand bei einem Meldezettel eine Unterschrift fälscht, ist das eine Straftat, und so etwas kann auch durch das beste Strafgesetz logischerweise nicht verhindert werden. Die Frage, ob den Unterkunftsgeberinnen und -gebern Parteistellung zuerkannt wird, hat das Innenministerium in diesem Bereich noch nicht umgesetzt, aber es wurde jedenfalls ein Teilerfolg erzielt.

Brandschutz in den Arresträumen in den Polizeianhaltezentren: Ja, natürlich, es gibt zum Beispiel auch den Alarmknopf. Wenn dieser fehlt, wird das selbstverständlich auch von unseren Kommissionen aufgezeigt, weil es eine gewisse Bedrohung darstellt, sich nicht rechtzeitig artikulieren zu können, zumal viele Hafträume – früher waren sie sogar oft im Keller, das sollte auch nur mehr die Ausnahme sein – keinen direkten anderen Zugang haben. Auch da sagt uns aber das Ministerium: Wir haben das alles natürlich für eine Renovierungsphase in den Bauplan aufgenommen, aber wir können uns nur nach der Decke strecken und an dem orientieren, was uns der Budgetgesetzgeber an finanziellen Mitteln dafür zur Verfügung stellt.

Etwas aus meinem Bereich, das, was die Beschwerden betrifft, wirklich bis heute ganz aktuell anhält, ist die digitale Vignette der Asfinag. Es hat selten Fälle gegeben, die sich so lange ziehen und wo man immer wieder Woche für Woche entsprechende Beschwer­den bekommt, wie wenn man einfach vergessen hat, die digitale Vignette beim Tausch eines Kennzeichens, wenn man zum Beispiel den Wohnort in einen anderen Bezirk verlegt, wodurch man das Kennzeichen wechseln muss, umzumelden. Das wird elektro­nisch aufgezeichnet, das wird ja kontrolliert, aber bis der Betroffene dann draufkommt, dass er da einen Fehler begangen hat, sind in der Vergangenheit in der Regel ungefähr acht Wochen vergangen. Jetzt stellen Sie sich einen Pendler vor, der sich mangels aus­gebauten öffentlichen Verkehrsnetzes täglich mit seinem Pkw auf der Straße bewegt, hinfährt, zurückfährt, am nächsten Tag wieder hinfährt, zurückfährt. Wenn der seine erste Aufforderung bekommt, ist er schon zehnmal in die elektronische Kontrolle getappt, und jedes Mal gibt es Ersatzmautvorschriften.

Das hat die Asfinag zunächst einmal im Kulanzweg so geregelt, dass sie gesagt hat: Na ja, wenn sie sich melden, machen wir maximal drei solche Ersatzmauten. Das sind aber doch entsprechende Beträge; 600 Euro wurden bereits erwähnt. Das ist schmerzlich, das ist wirklich schmerzlich.

Da wollten wir Abhilfe haben, und dabei ist auch die Asfinag sehr auf uns zugekommen, indem sie das eben jetzt so geregelt hat, dass insbesondere auch in einem eigenen Folder bei den Kfz-Haftpflichtversicherungsstellen, die ja die Anmeldung und den Kenn­zeichenwechsel durchführen, extra darauf hingewiesen wird: Bitte, nicht vergessen, ihr müsst jetzt auch diese Ummeldung durchführen! Über das Internet geht das für die, die sich auskennen, an sich relativ leicht. Ich weiß nicht, ob ich es zusammenbrächte, aber man wird jedenfalls gewarnt: Bitte, macht das! Man will so versuchen, dass sich das in Grenzen hält.

Bei dieser Reform der Mautordnung ist die Asfinag dann noch einen Schritt weiter ge­gangen und hat gesagt, in Zukunft muss man auch nicht mehr eine neue digitale Vignette anschaffen, wenn man zum Beispiel ein Wunschkennzeichen hat, das ausgelaufen ist, oder ein Wunschkennzeichen innerhalb einer Periode bekommt. Auch in solchen Fällen muss man das einfach nur entsprechend anmelden und muss nicht wie bisher zweimal die digitale Vignette lösen.

Es gelingt also durchaus etwas, wiewohl es auch bei manchen Dingen – Sie haben auch von den Missständen, die sich durchziehen, gelesen – der Volksanwaltschaft nicht im­mer gelingt, alle und überall zu überzeugen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Personalmangel und Geldmangel sind die Nöte, die die hohe Politik hier hat.

Ich denke, das ist auch im Asyl- und Fremdenwesen der Fall, aber ich möchte das auch um den Begriff der Staatsbürgerschaftsverfahren erweitern, die an sich organisatorisch bei den Ländern liegen. Lange Verfahrensdauern ziehen sich dort durch. Ja, die gibt es, allerdings nicht nur, weil die Behörden hier Versäumnisse haben, die wir selbstverständ­lich auch feststellen. Dann kommt immer der Ruf, es müsste mehr Personal her, um das zu erledigen. Manchmal kommen wir dann bei einzelnen Fällen auch drauf, dass zum Beispiel bei der Staatsbürgerschaft oder auch im Fremdenwesen trotz Aufforderung durch die Behörde manche Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Die Behörde wartet die ganze Zeit und müsste eigentlich sagen: Na ja, wenn nichts kommt, dann weise ich den Antrag ab. Dann sagen sie aber: Gut, wir warten noch!, weil sonst unter Umständen für den Betreffenden schon Gebühren verlorengegangen wären.

Zur aktuellen Debatte, weil diese auch im Ausschuss Thema war: Ja, Covid wird uns auch in der Volksanwaltschaft bei der nachfolgenden Kontrolle verfolgen. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Zur Frage des NPM: Die Kommissionen, die vorbeugend den Menschenrechtsschutz an den Orten der Zwangsanhaltung und der Freiheitsbeschränkung in irgendeiner Form kontrollieren, hatten natürlich Schwierigkeiten. Es wird auch an der Volksanwaltschaft Kritik geübt, dass in der Zeit der ersten großen Infektionswelle die Kommissionen nicht vor Ort waren. Es gab auch rechtliche Dinge zu überprüfen, wie beispielsweise wie es mit Haftungsfragen ausschaut, wenn ein Kommissionsmitglied der Volksanwaltschaft bei einer solchen Kontrolle die Erkrankung in ein Pflegeheim hineinträgt oder – umgekehrt – ein Mitglied der Kommission dort eine Ansteckung erfährt. Das ist von manchen Versi­cherungen, die wir als Unfallversicherung abgeschlossen haben, gar nicht gedeckt.

Das heißt, wir haben uns beholfen. Kollege Achitz hat zum Beispiel für die Pflegeheime und für die Seniorenheime Fragebögen entwickelt, mit denen man versucht hat, die Ist­situation abzufragen. Im Bereich des Innenressorts hat sich mein Geschäftsbereich wö­chentlich Berichte bezüglich Ansteckungen von den Polizeianhaltezentren geben lassen, aber auch, obwohl dort jetzt nicht unbedingt die Anhaltung stattfindet, von Bundesbetreu­ungseinrichtungen. Ich kann Folgendes berichten: In den Polizeianhaltezentren hat es bis jetzt keine einzige Covid-Infektion gegeben. So gesehen haben die Maßnahmen na­türlich auch hier geholfen. Und im Bereich der Justiz – Kollege Amon hat es ja gesagt – hat sich eigentlich nur eine einzige von den vielen Beschwerden konkret auf Covid be­zogen.

Härtefallfonds, Einsätze der Polizei, auch Dinge im Bildungsbereich, schulischen Be­reich werden wir natürlich im Laufe der Zeit entsprechend kontrollieren können. Sie kön­nen gespannt sein, in welchem Bereich im Bericht 2020 auch schon über die nachfol­gende Kontrolle zu lesen sein wird.

Abschließend: Es wurde eben auch die Strapazierfähigkeit angesprochen. Die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter sind es. Und was die Volksanwälte betrifft, so sind Werner Amon und ich lange genug im Hohen Haus gesessen – er war Bildungssprecher, ich war es gleichzeitig, er war Sicherheitssprecher, ich war es gleichzeitig – und wir haben uns ge­genseitig die Strapazierfähigkeit schon im vorigen Leben als Abgeordnete beigebracht. Ich glaube, auch Kollegen Achitz ist beim ÖGB nicht langweilig geworden, auch er hat die nötige Strapazierfähigkeit für die nächsten fünf Jahre. Da können Sie auch, was das Berichtswesen betrifft, darauf hoffen, dass wir mit unseren Berichten hoffentlich nicht Ihre Geduld strapazieren. (Allgemeiner Beifall.)

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