Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Alkoholsteuergesetz, das Amtshilfe-Durchführungs­gesetz, das Bodenschätzungsgesetz, das Digitalsteuergesetz, das Einkommensteuer­gesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Gebührengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Punzierungsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz geändert werden – das sogenannte 2. Finanz-Organisationsreformgesetz –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert werden – das Budgetbegleitgesetz 2020 –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Mar­co Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geän­dert wird – das 21. COVID‑19-Gesetz –, eine Frist bis 8. Juni 2020 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.