Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Gäste hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020.

Das Projekt sieht Bundesmittel in der Höhe von 1 Milliarde Euro vor, gegenüber dem KIG 2017 wird der Zuschuss des Bundes von 25 Prozent auf 50 Prozent der Investition der Gemeinde erhöht.

Der Zuschuss wird für Projekte gewährt, die entweder noch nicht begonnen wurden, wofür als Stichtag Ende Mai 2020 festgelegt wird, oder auch für Projekte, die zwar Ende Mai im Jahr 2019 bereits begonnen wurden, aber von der Gemeinde aufgrund der krisenbedingten Mindereinnahmen verschoben werden müssten.

Die Aufteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt wie beim KIG 2017, somit nach einem Mischschlüssel aus Einwohnerzahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel.

Die Informationen wurden Ihnen zugesandt, ich komme damit zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantie­gesetz 1977 geändert werden.

Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf österreichi­sche Unternehmen liegen unverändert vor. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, ist es erforderlich, dass den betroffenen Unternehmen sowohl von der Austria Wirtschafts­service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) als auch von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) weiterhin Garantien im Zusam­menhang mit der Coronaviruskrise gemäß KMU-Förderungsgesetz zur Verfügung ge­stellt werden.

Auch diese Informationen haben Sie schriftlich erhalten, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Danke für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karlheinz Kornhäusl. Ich erteile ihm dieses.