3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz be­treffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleit­gesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden (619/A und 206 d.B. sowie 10354/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz geändert wird (207 d.B. sowie 10355/BR d.B.)

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um die Berichte.