14.45

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein Satz noch zu meinem Vorredner: Das, was die Bundesregierung in den letzten Monaten gemacht hat, um unser Land durch die Krise zu führen (Bundesrat Spanring: In die Krise, nicht durch die Krise!), ist meiner Ansicht nach genau das Gegenteil von Mumpitz, also Unsinn, den man nicht beachten muss, sondern wir haben gut daran getan, genau das, was wir teilweise vorgeschrieben bekommen haben, auch umzusetzen. (Bundesrätin Mühlwerth: Es waren aber trotzdem falsche Angaben!)

Jetzt sind wir irgendwie in einer gewissen Form einer Normalität angekommen, und das merkt man im täglichen Leben. Die jüngsten Ereignisse aber – das möchte ich hier in meiner Rede betonen –, wie sie sich in den vergangenen Tagen in Deutschland zuge­tragen haben, und der damit verbundene neuerliche Anstieg der Infektionszahlen zeigen deutlich, dass nach wie vor Vorsicht geboten ist. Es gibt derzeit nur noch in wenigen Bereichen des täglichen Lebens die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Bereich von Gesundheits­einrich­tungen und Apotheken, und im Wesentlichen ist es oft nur noch die Abstandsregel, die wir unabänderlich einhalten sollten. Mir scheint es, dass es nicht ganz so einfach ist, und ich denke, aus Verantwortungsbewusstsein sollte man auch in Einkaufssituationen und überall dort, wo man den notwendigen Abstand nicht einhalten kann, einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

Sehr sinnvoll ist es meiner Meinung nach jedoch, dass wir mit dem heutigen Beschluss den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit geben, auf die jeweilige Ansteckungssituation zu reagieren und die Maßnahmen, die während einer Amtshandlung zu treffen sind, so anzupassen, wie sie eben genau der jeweiligen Ansteckungslage entsprechen. Ich denke, im Gegensatz zu Kollegen Spanring, dass die Normunterworfenen in der Lage sein werden, diese Bestimmungen sehr präzise umzusetzen und die jeweiligen Verord­nungen entsprechend zu lesen und zu deuten. Auf diese Weise können Justiz und Verwaltung flexibel reagieren und weiter gut und zuverlässig arbeiten.

Noch zu ein paar anderen Sachen, die heute beschlossen werden: Wir verlängern heute die Vereinfachung der Gewährung des Unterhaltsvorschusses bis 31.10.2020, und das ist eine sehr wichtige Unterstützung für viele betroffene Familien. Gleiches gilt für die Stun­dung von Kreditraten, um nicht dem Druck einer vorzeitigen Fälligkeit zu unter­liegen.

Da tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt ist, dass wir uns in der Endphase dieser Pandemie befinden, tun wir gut daran, uns den notwendigen Spielraum zu schaffen, um in Ruhe und mit Bedacht die Krise zu bewältigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.48

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Zadić. Ich erteile es ihr.