15.08

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Zusammenhalt in einer Gesell­schaft zeigt sich vor allem in Zeiten der Krise. In der Phase der akuten Gesundheitskrise hat sich dieser Zusammenhalt in Österreich in der Gesellschaft, in der Bundesregierung und auch hier im Hohen Haus gezeigt.

Am Beginn dieser Krise vor gut drei Monaten war es notwendig, rasch zu reagieren, auch strenge Maßnahmen zu setzen, um die Infektion mit dem Covid-19-Virus einzu­dämmen, um seine Ausbreitung hintanzuhalten.

Auch hier im Hohen Haus wurden über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig Maßnah­men beschlossen, Gesetze beschlossen. Dafür möchte ich Ihnen von dieser Stelle aus heute auch einmal Danke sagen. Mir und auch der Justizministerin ging es in dieser ersten Phase vor allem darum, die Funktionsfähigkeit des Staates Österreich, die Funk­tionsfähigkeit der Justiz und – in meinem Fall als Verfassungsministerin – die Funk­tionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Deshalb haben Sie hier im Hohen Haus – im Nationalrat und auch Sie im Bundesrat – beispielsweise eine Fristunter­brechung im Verwaltungsverfahren beschlossen, damit niemand einen Nachteil hat, wenn er selbst betroffen ist, weil es einen eingeschränkten Personenverkehr gab, wenn er betroffen ist, weil etwa mündliche Verhandlungen nicht durchgeführt werden konnten. Auch die behördlichen Entscheidungsfristen haben eine Fristhemmung bekommen.

Dann ging es langsam in Richtung neue Normalität und – damit verbunden – in Richtung Lockerungen. Wir haben Gesetze geändert, Sie haben Gesetze geändert und als legis­lative Gewalt in Österreich hier beschlossen, dass im Ermessen der Behörde wieder Verhandlungen durchgeführt werden können, aber mit Sicherheitsmaßnahmen, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, mit dem Abstandhalten. Jetzt sind wir wohl in der Phase der neuen Normalität angekommen. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Es geht darum, das Leben wieder in Gang zu bringen, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, die Verwaltungen wieder normal arbeiten lassen zu können.

Dennoch, ich sage das ganz deutlich: Wir sind nicht über den Berg (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), wir müssen immer wieder schauen, wie die Situation ist, ob es irgendwo einen Anstieg gibt, ob wieder notwendigerweise weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Damit nicht ständig eine Gesetzesänderung vorgenommen werden muss, auch was das Verwaltungsverfahren betrifft, ist es, wenn Sie keinen Einspruch gegenüber dem Antrag des Nationalrates erheben, heute dann beschlossene Sache, dass man sich an der Lockerungsverordnung des Gesundheitsministers orientiert und dass das, was entsprechend diesem Fahren auf Sicht, das wurde ja angesprochen, gerade notwendig ist, angewendet werden kann.

Ich möchte noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, dass es der Disziplin und dem Zusammenhalt in der Gesellschaft geschuldet ist, dass wir diese Änderungen heute hier überhaupt besprechen und Sie durch Nichterhebung eines Einspruches diesen Ände­rungen hoffentlich auch breit zustimmen. Deshalb ein großes Danke und gleichzeitig auch die Bitte, mit uns gemeinsam vorzugehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

15.11

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile es ihm.