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Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Meine Damen und Herren, die via Livestream zugeschaltet sind! Es ist von meinen Vorrednern im Wesentlichen alles berichtet worden – alles richtig und wichtig –, erlauben Sie mir aber dennoch einfach ein paar lose Gedanken.

Die Erfahrung, die ich selber gemacht habe, und ich nehme an, so geht es den meisten, ist, dass jede Krise, jede schwierige Zeit – sei es im privaten Bereich, beruflich oder jetzt auch bei dieser Pandemie – zumindest etwas Gutes hat, nämlich den Aspekt, dass irgendwann einmal der Zeitpunkt kommt, zu dem man die Möglichkeit hat, zurück­zublicken und gleichzeitig nach vorne zu blicken.

Wenn wir zurückblicken, gibt uns das auch die Möglichkeit, Dinge zu evaluieren, zu überdenken, vielleicht da und dort nachzujustieren. Ich denke, unter diesem Ge­sichtspunkt muss man auch die drei Gesetze sehen, die wir heute beschließen, denn wenn wir zurückblicken, sehen wir, dass wir unter anderem deshalb so gut durch diese Wochen und Monate gekommen sind, weil wir in Österreich eine Versorgungsstruktur haben, um die wir von vielen, vielen europäischen Ländern, aber auch weltweit beneidet werden, weil wir eine abgestufte Versorgung haben: beginnend mit unserer Hotline 1450, die in diesen Wochen und Monaten wirklich Großartiges geleistet hat, über Visiten­dienste, die in allen Ländern ins Leben gerufen worden sind, um Covid-Patienten vor Ort, zu Hause zu betreuen, weiter zu unseren Hausärzten bis hin zu den Spitälern.

Mein Kollege Schwindsackl aus der Steiermark hat es bereits erwähnt: Allein unser Heimatbundesland hat 5 Millionen Euro in die Hand genommen, um Personal bei der Hotline 1450 aufzustocken, um Schutzmasken und Schutzanzüge anzukaufen. (Bundesrätin Schumann: Coronatausender als Anerkennung für die HeldInnen des Alltags! – Bundesrat Schennach: Das waren aber schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline und nicht die Hotline!) Daher ist es nur richtig und gut, dass wir heute dieses COVID-19-Zweckzuschussgesetz auf den Weg bringen.

Blicken wir nach vorne! Es geht zum einen um das Epidemiegesetz, das vorhin angesprochen worden ist, die Fristverlängerung für die Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung von Verdienstentgang: Ich glaube, das ist etwas, wozu jeder sagt, es ist ein richtiger Schritt, diese Frist auf drei Monate auszudehnen.

Zum anderen geht es um das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen der Mund-Nasen-Schnellmasken. Bis 31.12.2020 soll die Zertifizierung dieser Mund-Nasen-Schutzmasken von den strengen Richtlinien des Medizinproduktegesetzes ausgenom­men werden. Da muss man natürlich zweimal hinschauen, ich stehe aber hier und sage aus voller Überzeugung: Das ist richtig. Warum ist es richtig? – Dabei geht es ja nicht um hochkomplexe medizinische Masken, wie wir sie auf unseren infektiologischen Stationen bei unseren kranken Patienten oder auf den Intensivstationen verwendet haben, sondern da geht es um den alltäglichen Bedarf.

Vorbeugen ist besser als Heulen und Heilen; Sie kennen diesen Spruch sicherlich. Es ist gut, dass wir jetzt strategische Bestände schaffen, dass wir die Produktion forcieren, die unsere heimischen Betriebe durchführen. An dieser Stelle ein großes Dankeschön. Viele Unternehmen in Österreich haben schnell umgestellt, um jetzt in dieser Krise solche Masken zu produzieren, und es ist wichtig, dass wir sie dabei unterstützen.

In diesem Sinne sage ich Danke. Bleiben Sie gesund! Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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